
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der aktuellen Fassung hat der Gemeinderat am 26. Januar 2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
| Der Haushaltsplan wird festgesetzt auf | |||
1. | im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen | ||
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 44.903.340 | Euro |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 48.944.530 | Euro |
1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis | -4.041.190 | Euro |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 | Euro |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 | Euro |
1.6 | Veranschlagtes außerordentliches Ergebnis | 0 | Euro |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis | -4.041.190 | Euro |
2. | im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen | ||
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 44.075.640 | Euro |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 46.537.030 | Euro |
2.3 | Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts | -2.461.390 | Euro |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 5.921.800 | Euro |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 10.333.400 | Euro |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von | -4.411.600 | Euro |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf von | -6.872.990 | Euro |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit von | 3.000.000 | Euro |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit von | 703.400 | Euro |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit von | 2.296.600 | Euro |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestandes, Saldo des Finanzhaushalts | -4.576.390 | Euro |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt auf | 3.000.000 | Euro |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf | 10.690.000 | Euro |
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.500.000 | Euro |
Bad Dürrheim, 26. Januar 2026 | Für den Gemeinderat |
gez. Berggötz | |
Bürgermeister |
Der Gemeinderat hat am 26.01.2026 aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.V. mit den §§ 9 Abs.1, 12 Abs. 1 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes vom 8.1.1992 (GBl.S.22) und den §§ 1 - 4 EigBVO-HGB vom 1.10.2020 (GBl.S.403) den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wie folgt festgestellt:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird mit folgenden Werten festgestellt:
1. Erfolgsplan
1.1 Summe Erträge 3.302.850 Euro
1.2 Summe Aufwendungen 3.466.850 Euro
1.3 Jahresfehlbetrag -164.000 Euro
2. Liquiditätsplan
2.1 Summe Einzahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeit 3.287.850 Euro
2.2 Summe Auszahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeit -2.537.150 Euro
2.3 Zahlungsmittelüberschuss 750.700 Euro
2.4 Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 Euro
2.5 Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -4.126.500 Euro
2.6 Saldo als Zahlungsmittelbedarf -4.126.500 Euro
2.7 Finanzierungsmittelbedarf (2.3 und 2.6) -3.375.800 Euro
2.8 Summe Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.540.000 Euro
2.9 Summe Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -797.200 Euro
2.10 Saldo als Zahlungsmittelüberschuss 2.742.800 Euro
2.11 Saldo des Liquiditätsplans (2.7 und 2.10) -633.000 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf 2.230.000 Euro
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 Euro
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 600.000 Euro
festgesetzt.
Bad Dürrheim, den 26.01.2026
gez. Stöhr, Betriebsleiter
Der Gemeinderat hat am 25.01.2024 aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.V. mit den §§ 9 Abs.1, 12 Abs. 1 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 (GBl.S.22) und den §§ 1 - 4 EigBVO-HGB vom 1.10.2020 (GBl.S.403) den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wie folgt festgestellt:
§ 1
1. Erfolgsplan
1.1 Summe Erträge 3.390.900 Euro
1.2 Summe Aufwendungen 3.382.700 Euro
1.3 Jahresüberschuss 8.200 Euro
2. Liquiditätsplan
2.1 Summe Einzahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeit 3.160.600 Euro
2.2 Summe Auszahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeit -2.584.700 Euro
2.3 Zahlungsmittelüberschuss 575.900 Euro
2.4 Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 Euro
2.5 Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -2.362.500 Euro
2.6 Saldo als Zahlungsmittelbedarf -2.362.500 Euro
2.7 Finanzierungsmittelbedarf (2.3 und 2.6) -1.786.600 Euro
2.8 Summe Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.872.000 Euro
2.9 Summe Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -248.000 Euro
2.10 Saldo als Zahlungsmittelüberschuss 1.681.000 Euro
2.11 Saldo des Liquiditätsplans (2.7 und 2.10) -105.600 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf 1.872.000 Euro
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 400.000 Euro
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 600.000 EURO
festgesetzt.
Bad Dürrheim, den 26.01.2026
gez. Stöhr, Betriebsleiter
I. Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Kommunalamt, hat mit Schreiben vom 18.02.2026 bestätigt, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Bad Dürrheim sowie die Feststellungsbeschlüsse mit Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserwerk gesetzmäßig sind.
Die notwendigen Genehmigungen wurden erteilt für
den Hoheitsbereich
Kreditermächtigung in Höhe von 3.000.000 Euro,
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 10.690.000 Euro,
da hierfür Kredite in den Jahren 2027-2028 vorgesehen sind.
Die übrigen Beträge sind genehmigungsfrei.
den Eigenbetrieb Wasserwerk
Kreditermächtigung in Höhe von 2.230.000 Euro,
Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.
Die übrigen Beträge sind genehmigungsfrei.
den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Kreditermächtigung in Höhe von 1.872.000 Euro,
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 400.000 Euro,
da hierfür Kredite im Jahr 2027 vorgesehen sind.
Die übrigen Beträge sind genehmigungsfrei.
II. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Bad Dürrheim für das Haushaltsjahr 2026 liegt gem. § 81 Abs. 3 der GemO in der Zeit vom 09.03. bis 18.03.2026 im Rathaus Bad Dürrheim, Luisenstraße 4, Zimmer I 009 zur Einsichtnahme aus.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Stadt Bad Dürrheim geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn
Bad Dürrheim, 02. März 2026
gez. Berggötz
Bürgermeister

