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Haushaltssatzung 2026 für den Gymnasialen Schulverband Ostfilder

Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung...

Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 18.12.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 4.393.030 €,

dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 4.393.030 €,

dem veranschlagten ordentlichen Ergebnis von 0 €,

dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 €,

dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 €,

dem veranschlagten Sonderergebnis von 0 €,

dem veranschlagten Gesamtergebnis von 0 €,

im Finanzhaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 3.311.700 €,

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 3.311.700 €,

einem Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf des Ergebnishaushalts von 0 €,

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 400.400 €,

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 400.400 €,

dem veranschlagten Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf aus Investitionstätigkeit von 0 €,

dem veranschlagten Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf von 0 €,

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 €,

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 €,

dem veranschlagten Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf aus Finanzierungstätigkeit von 0 €,

und der veranschlagten Änderung des Finanzierungsmittelbestands von 0 €.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 €.

§ 5

Die Vorauszahlungen auf die Verbandsumlagen werden festgesetzt im

1. Ergebnishaushalt (Betriebskostenumlage) auf 297.860 €,

2. Finanzhaushalt (Tilgungsumlage) auf 0 €,

3. Finanzhaushalt (Kapitalumlage) auf 400.400 €.

I. Satzungen, die trotz Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten gemäß § 4 Abs. 4 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ebenso, wenn der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf eines Jahres die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften schriftlich oder elektronisch angezeigt worden sind.

II. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 15.01.2026, AZ: RPS14-2207-40/4/61, die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung des Gymnasialen Schulverbands Ostfilder am 18.12.2025 (Niederschrift zu TOP 4 öffentl.) beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 gem. § 28 Abs. 1 GKZ i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO und § 18 GKZ i.V.m. § 81 Abs. 2 GemO bestätigt.

III. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2026 liegt in der Zeit von Montag, 09.02.2026, bis Dienstag, 17.02.2026, (je einschließlich) zur Einsichtnahme bei der Stadt Ostfildern, Zentrale Dienste/Finanzen im Gebäude Klosterhof 6 in Nellingen, 1. OG, Zimmer 2.3, zu folgenden Dienststunden öffentlich aus: Montag, Mittwoch und Donnerstag, 8.00 – 16.00 Uhr; Dienstag, 8.00 – 18 Uhr, und Freitag, 8.00 – 12.00 Uhr.

Erscheinung
Gemeindeanzeiger Denkendorf
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2026
von Gemeinde Denkendorf
27.01.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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