Nach ausgiebigen Vorberatungen in den Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Technischen Ausschusses sind insgesamt 11 Anträge der Fraktionen eingegangen.
Folgend die 7 Anträge der Fraktion FWS zum Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2026:
1. Außenwand im Eingangsbereich der Albert-Schweitzer-Schule neu überstreichen, diese ist zurzeit sehr verschmutzt.
Kosten ca. 3.000 €, Teilhaushalt 03
2. Pflanzbeete an den Straßeneinfahrten besser pflegen durch den Bauhof und Aufruf auf der Homepage, ob Bürger*innen die Pflege nach der Einpflanzung übernehmen.
Kosten ca. 500 €, Teilhaushalt 10
3. Wiederanlegen von Blühstreifen auf den ehemaligen Flächen durch den Bauhof.
Kosten in den 15.000 € für Straßenbegleitgrün eingestellt, siehe 42120012
4. Mülleimer im Bereich der Bushaltestellen öfter leeren durch den Bauhof, das Ortsbild leidet.
5. Wilde, unerlaubte Müllablagerung an den Glascontainern. Prüfauftrag, ob eine Kameraüberwachung rechtlich denkbar wäre.
Kosten ca. 1.000 €, Teilhaushalt 02
6. Hinweisschilder aufstellen an den Standorten der Glascontainer als erste Maßnahme. Text: „Müllablagerung wird ordnungsrechtlich verfolgt.“ „Halten Sie die Stellen sauber.“
Kosten ca. 1.000–3.000 €, Teilhaushalt 02
7. Überlegungen aufgreifen, ob das „Gebäude Eiscafé“ durch einen Investor aufgestellt werden könnte, wenn die Kosten für das Rathausumfeld explodieren.
gez.Bernd Florschütz, Martin Kaess, Michael Kielkopf, Doris Mayer-Joecks, Ulrich Rothweiler, Hermann Weiler
Die Anträge wurden vom Gremium einstimmig beschlossen.
Der Antrag der Fraktion BWV zum Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2026:
Antrag 1 der BWV-Fraktion zum Haushaltsplanentwurf 2026 am 23.4.2026
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 3.7.2020 im Rahmen der Haushaltsführung 2020 beschlossen, die Mindestliquidität auf 500.000 € festzulegen. Aufgrund der fortgeschrittenen Haushaltsjahre sowie der zwischenzeitlichen Entwicklung von Kosten, Erträgen und deren Finanzierung erscheint aus heutiger Sicht eine erneute Anpassung der Mindestliquidität erforderlich.
Die Anpassung der Mindestliquidität dient insbesondere folgenden Zielen:
a) Zweck
• Sicherstellung der ständigen Zahlungsfähigkeit der Kommune
• Vermeidung ungeplanter oder kurzfristiger Inanspruchnahmen von Kassenkrediten
• Bildung eines Risikopuffers bei schwankenden Einzahlungen, insbesondere aus Steuern und Zuweisungen
b) Haushaltsrechtliche Behandlung
Die Mindestliquidität ist Bestandteil der liquiden Mittel und umfasst insbesondere:
• Bankguthaben
• den Kassenbestand
Der Mindestliquiditätsbestand wird als interne Steuerungsgröße definiert und orientiert sich am durchschnittlichen Finanzbedarf, z.B. eines Monats oder einer kürzeren Periode.
c) Einsatzbereich
Die liquide Mindestreserve dient insbesondere der:
• Sicherstellung der fristgerechten Auszahlung der Personalkosten
• Bedienung laufender Dauerschuldverhältnisse
• u.v.a.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Entwicklungen ist eine Anpassung der Mindestliquidität geboten, um die dauerhafte finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommune sicherzustellen.
Begründung: Die Entwicklung der Ausgaben, insbesondere im Bereich der Kindertagesstätten und der Schulen, führt zu einer erheblichen Belastung des kommunalen Haushalts. Die steigenden Personalaufwendungen können durch den Saldo aus Steuerkraftsumme und Umlagen nicht mehr gedeckt werden.
Hieraus ergibt sich eine strukturelle Finanzierungsproblematik, die sich in den kommenden Haushaltsjahren weiter verschärfen wird.
Für die Folgejahre ist aus heutiger Sicht keine nennenswerte Entlastung absehbar. Zwar stellen Bund und Land Verbesserungen der finanziellen Ausstattung der Kommunen in Aussicht, deren Umfang und konkrete Ausgestaltung sind jedoch vor dem Hintergrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Lage sowie der geopolitischen Rahmenbedingungen ungewiss. Jüngste Verlautbarungen des Bundes deuten zudem darauf hin, dass sich Unterstützungsmaßnahmen vorrangig auf hoch verschuldete Kommunen konzentrieren sollen.
Angesichts dieser Entwicklungen ist es dringend erforderlich, frühzeitig Vorsorge zu treffen und geeignete Maßnahmen zur Sicherung der dauerhaften Leistungsfähigkeit des Haushalts zu ergreifen.
Beschlussvorschlag: Die liquide Mindestreserve wird auf 1,1 Millionen € festgelegt. Dies entspricht rund einem Zwölftel des Finanzhaushalts und damit dem durchschnittlichen Finanzbedarf eines Monats.
gez. Cosima Smarsly, Manfred Dudium, Andreas Hedrich und Annette Blessing
Der Antrag wurde vom Gemeinderat einstimmig angenommen.
Im Anschluss die 3 Anträge der Fraktion CDU zum Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2026:
1. Antrag
Es wird beantragt, die Einführung des digitalen Straßenmanagementsystems vialytics in der Gemeinde zu prüfen.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen das System vialytics eingeführt werden kann, und hierzu ein entsprechendes Angebot einzuholen.
Begründung
Die regelmäßige Erfassung und Bewertung des Straßenzustands stellen für Kommunen eine wichtige, zugleich aber zeit- und ressourcenintensive Aufgabe dar. Angesichts steigender Anforderungen an die Instandhaltung der Infrastruktur sowie begrenzter personeller Kapazitäten gewinnt eine effiziente und datenbasierte Vorgehensweise zunehmend an Bedeutung.
Das System vialytics ermöglicht es, Straßenschäden automatisiert zu erfassen und systematisch auszuwerten. Mithilfe von Smartphonekameras und künstlicher Intelligenz werden beispielsweise Risse oder Schlaglöcher frühzeitig erkannt und dokumentiert.
Daraus ergeben sich mehrere Vorteile für die Gemeinde:
• Übersichtliche und objektive Datengrundlage für Entscheidungen
• Effizientere Planung und Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen
• Zeitliche Entlastung von Verwaltung und Bauhof
• Verbesserung der Verkehrssicherheit durchfrühzeitige Schadenerkennung
• Nachvollziehbare Dokumentation im Hinblick auf Verkehrssicherungspflichten
Die Prüfung und mögliche Einführung dieses Systems stellen daher einen sinnvollen Schritt dar, um die kommunale Infrastruktur langfristig wirtschaftlich, transparent und zukunftsorientiert zu verwalten.
2. Antrag
Wir beantragen bei der Boule-Bahn am Waldstadion eine witterungsbeständige Sitzgelegenheit mit Tisch sowie eine weitere Sitzgelegenheit aufzustellen.
Im Haushaltsplan für das Jahr 2026
ist unter Teilhaushalt TH07
ein Betrag von 1.000 € aufzunehmen.
Begründung
Das Freizeitangebot am Waldstadion wird gerne genutzt und wurde vor einiger Zeit um eine Boule-Bahn ergänzt. Um die Geselligkeit beim Boulespielen zu erhöhen und die Aufenthaltsqualität zu verbessern, bitten wir für die Boulespieler direkt bei der Boule-Bahn am Waldstadion eine Sitzgelegenheit mit Tisch sowie eine weitere Sitzgelegenheit aufzustellen.
3. Antrag
Antrag zur Anlage eines öffentlichen Basketballplatzes am Waldstadion in der Nähe vom Bolzplatz und der Pumptrack.
Im Haushaltsplan für das Jahr 2026
ist unter Teilhaushalt TH07
ein Betrag von 5.000 € aufzunehmen.
Begründung
Ein Streetball-Platz belebt den öffentlichen Raum, bietet eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung, fördert die sportliche Betätigung für Kinder und Jugendliche und ist ein sozialer Treffpunkt für verschiedene Altersgruppen. Mit unserer Pumptrack und dem Bolzplatz beim Waldstadion haben wir bereits einen solchen Treffpunkt geschaffen. Aus der Bevölkerung kam der Wunsch, ob es möglich wäre, unser Sportangebot dort um einen Basketballplatz zu erweitern. Vor einigen Jahren wurde diese Möglichkeit bereits in Betracht gezogen. Da sich die Umgebung sehr verändert hat, bitten wir die Verwaltung erneut zu prüfen, ob und wie dieser Wunsch umzusetzen wäre.
gez. Jürgen Alt, Bettina Greiner, Jürgen Lindner, Anna-Elea Weber
Einstimmig beschloss das Gremium die Anträge.
Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 einstimmig.
Die ausführliche Berichterstattung erfolgt in der nächsten Ausgabe.