Zweckverband Wasserversorgung Oberer Neckar
78628 Rottweil
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Haushaltssatzung

Haushaltssatzung des Zweckverbands Wasserversorgung am Oberen Neckar für das Haushaltsjahr 2025 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg...

Haushaltssatzung des Zweckverbands Wasserversorgung am Oberen Neckar für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 12.12.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

  1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

1.424.600

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

1.421.000-

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

3.600

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

3.600

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

1.300.800

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

1.102.000-

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

198.800

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.216.800

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.520.000-

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

303.200-

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

104.400-

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

270.200

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

125.600-

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

144.600

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

40.200

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 270.200 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0,- EUR.

§4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 280.000,- EUR.

§5 Verbandsumlage

Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2025 wird auf 2,00 €/m3 Wasserbezug festgesetzt. Davon sind vorläufig bestimmt als Betriebskostenumlage 2,00 €/m3 und 0,00 €/m3 als Vermögensumlage.

Die endgültige Aufteilung der Umlage ist auf Grund des Rechnungsergebnisses zu berechnen. Die sich über den betriebswirtschaftlichen Bedarf hinaus ergebenden Umlageteile werden im Vermögenshaushalt für vermögenswirksame Ausgaben verwendet bzw. den Einlagen der Mitgliedsgemeinden zugewiesen.

§6 Kapitalumlage

Der Zweckverband erhebt für Investitionen eine Kapitalumlage. Sie wird festgesetzt auf 372.300,- €.

Der Anteil der einzelnen Mitgliedsgemeinden ist durch gesonderten Beschluss der Verbandsversammlung vom 07.12.2017 festgelegt.

§ 7 weitere Bestimmungen

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.


Bekanntmachung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und ihren genehmigungspflichtigen Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Abs. 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 22.01.2025 vorgelegt und die Gesetzmäßigkeit am 28.01.2025 bestätigt sowie die genehmigungspflichtigen Bestandteile genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme je einschließlich vom 17.02. - 27.02.2025 im Rathaus Wellendingen, Schloßplatz 1, 78669 Wellendingen, Raum 2.05 während der Öffnungszeiten des Rathauses aus.

Wellendingen, 04.02.2025

gez. Thomas Albrecht

Verbandsvorsitzender


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Dietinger Nachrichten zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb
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Ausgabe 08/2025

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