Haushaltssatzung des Zweckverbands Wasserversorgung am Oberen Neckar für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 12.12.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 1.424.600 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 1.421.000- |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 3.600 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 3.600 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 1.300.800 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 1.102.000- |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 198.800 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.216.800 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.520.000- |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | 303.200- |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | 104.400- |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 270.200 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 125.600- |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 144.600 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 40.200 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 270.200 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0,- EUR.
§4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 280.000,- EUR.
§5 Verbandsumlage
Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2025 wird auf 2,00 €/m3 Wasserbezug festgesetzt. Davon sind vorläufig bestimmt als Betriebskostenumlage 2,00 €/m3 und 0,00 €/m3 als Vermögensumlage.
Die endgültige Aufteilung der Umlage ist auf Grund des Rechnungsergebnisses zu berechnen. Die sich über den betriebswirtschaftlichen Bedarf hinaus ergebenden Umlageteile werden im Vermögenshaushalt für vermögenswirksame Ausgaben verwendet bzw. den Einlagen der Mitgliedsgemeinden zugewiesen.
§6 Kapitalumlage
Der Zweckverband erhebt für Investitionen eine Kapitalumlage. Sie wird festgesetzt auf 372.300,- €.
Der Anteil der einzelnen Mitgliedsgemeinden ist durch gesonderten Beschluss der Verbandsversammlung vom 07.12.2017 festgelegt.
§ 7 weitere Bestimmungen
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
Bekanntmachung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und ihren genehmigungspflichtigen Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Abs. 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 22.01.2025 vorgelegt und die Gesetzmäßigkeit am 28.01.2025 bestätigt sowie die genehmigungspflichtigen Bestandteile genehmigt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme je einschließlich vom 17.02. - 27.02.2025 im Rathaus Wellendingen, Schloßplatz 1, 78669 Wellendingen, Raum 2.05 während der Öffnungszeiten des Rathauses aus.
Wellendingen, 04.02.2025
gez. Thomas Albrecht
Verbandsvorsitzender