
des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Sulz a. N. – Vöhringen „InPark A81“ für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 02.12.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
| 1. | im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | € |
| 1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 327.000 |
| 1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 327.000 |
| 1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 |
| 1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
| 1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
| 1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
| 1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 |
| 2. | im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | |
| 2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 291.000 |
| 2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 287.000 |
| 2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 4.000 |
| 2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen für Investitionstätigkeit von | 1.150.000 |
| 2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen für Investitionstätigkeit von | 3.800.000 |
| 2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -2.650.000 |
| 2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -2.646.000 |
| 2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 3.000.000 |
| 2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 154.500 |
| 2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 2.845.500 |
| 2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 199.500 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird festgesetzt auf3.000.000 €
davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf0 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf0 €
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf66.000 €
Sulz a. N., den 17.11.2025
Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Sulz a. N. – Vöhringen „InPark A81“
(gez.) Jens Keucher, Zweckverbandsvorsitzender
Vorstehende Bekanntmachung erfolgt nach § 4 Abs. 3 i. V. m. § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO).
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 ist in der Zeit vom Montag, den 19.01.2026 bis Freitag, den 30.01.2026 (je einschließlich), in der Stadtkämmerei, Marktplatz 7, 72172 Sulz a. N., Finanzverwaltung, Zimmer 2.09, während der üblichen Sprechzeiten, zur Einsichtnahme ausgelegt. Wir bitten darum, vorab einen Termin zur Einsichtnahme mit Frau Helena Hermann, Helena.Hermann@sulz.de oder 07454/9650-76 zu vereinbaren.
Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 wurde vom Landratsamt Rottweil mit Schreiben vom 16.12.2025 bestätigt.