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Haushaltssatzung

HAUSHALTSSATZUNG des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Sulz a. N. – Vöhringen „InPark A81“ für das Haushaltsjahr 2026 Aufgrund...
Haushaltssatzung

HAUSHALTSSATZUNG

des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Sulz a. N. – Vöhringen „InPark A81“ für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 02.12.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1.im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

327.000

1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

327.000

1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

2.im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

291.000

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

287.000

2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

4.000

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen für Investitionstätigkeit von

1.150.000

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen für Investitionstätigkeit von

3.800.000

2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-2.650.000

2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-2.646.000

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

3.000.000

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

154.500

2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

2.845.500

2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

199.500

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

wird festgesetzt auf3.000.000 €

davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf0 €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf66.000 €

Sulz a. N., den 17.11.2025

Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Sulz a. N. – Vöhringen „InPark A81“

(gez.) Jens Keucher, Zweckverbandsvorsitzender

Vorstehende Bekanntmachung erfolgt nach § 4 Abs. 3 i. V. m. § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO).

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 ist in der Zeit vom Montag, den 19.01.2026 bis Freitag, den 30.01.2026 (je einschließlich), in der Stadtkämmerei, Marktplatz 7, 72172 Sulz a. N., Finanzverwaltung, Zimmer 2.09, während der üblichen Sprechzeiten, zur Einsichtnahme ausgelegt. Wir bitten darum, vorab einen Termin zur Einsichtnahme mit Frau Helena Hermann, Helena.Hermann@sulz.de oder 07454/9650-76 zu vereinbaren.

Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 wurde vom Landratsamt Rottweil mit Schreiben vom 16.12.2025 bestätigt.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt Stadt Sulz am Neckar
Ausgabe 03/2026
von Stadt Sulz am Neckar
15.01.2026
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