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Haushaltssatzung

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Rosenberg für das Haushaltsjahr 2026 Aufgrund von §...
Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Rosenberg
Foto: Gemeinde Rosenberg

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Rosenberg für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 19.1.2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

6.677.950

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

7.707.594

1.3

Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-1.029.644

1.4

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

10.000

1.5

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

10.000

1.6

Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7

Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-1.029.644

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

5.885.200

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

6.313.644

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-428.444

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.919.000

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

3.970.000

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-2.051.000

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-2.479.444

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

1.100.000

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-210.000

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

890.000

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-1.589.444

§ 2

Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.100.000 EUR

(davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf 0 EUR).

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR.

§ 5
Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.

für die Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

460 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

620 v. H.

der Steuermessbeträge;

2.

für die Gewerbesteuer auf

390 v. H.

der Steuermessbeträge.

Rosenberg, 19.1.2026

gez. Ralph Matousek, Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 31.1.2026 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Kommunalamt des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis am 24.2.2026 genehmigt.1)
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 9.3.2026 bis 18.3.2026 im Rathaus Rosenberg, Rechnungsamt I. Stock, öffentlich aus.

Rosenberg, 26.2.2026

gez. Ralph Matousek

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Rosenberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 10/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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