
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
1. Haushaltssatzung der Gemeinde Rosenberg für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 19.1.2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
| 1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 6.677.950 |
| 1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 7.707.594 |
| 1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -1.029.644 |
| 1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 10.000 |
| 1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 10.000 |
| 1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
| 1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -1.029.644 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
| 2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 5.885.200 |
| 2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 6.313.644 |
| 2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -428.444 |
| 2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.919.000 |
| 2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 3.970.000 |
| 2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -2.051.000 |
| 2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -2.479.444 |
| 2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.100.000 |
| 2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -210.000 |
| 2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 890.000 |
| 2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -1.589.444 |
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.100.000 EUR
(davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf 0 EUR).
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR.
§ 5
Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. | für die Grundsteuer | |
a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 460 v. H. |
b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 620 v. H. |
der Steuermessbeträge; | ||
2. | für die Gewerbesteuer auf | 390 v. H. |
der Steuermessbeträge. |
Rosenberg, 19.1.2026
gez. Ralph Matousek, Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 31.1.2026 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Kommunalamt des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis am 24.2.2026 genehmigt.1)
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 9.3.2026 bis 18.3.2026 im Rathaus Rosenberg, Rechnungsamt I. Stock, öffentlich aus.
Rosenberg, 26.2.2026
gez. Ralph Matousek

