Kommunalpolitik

Haushaltssatzung der Gemeinde Altbach

für das Haushaltsjahr 2025 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom...

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015, hat der Gemeinderat am 18. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

18.039.800 €

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

- 22.461.200 €

1.3

Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

- 4.421.400 €

1.4

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0 €

1.5

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0 €

1.6

Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0 €

1.7

Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

- 4.421.400 €

2. Im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

17.721.700 €

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

- 20.765.100 €

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-3.043.400 €

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.523.400 €

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

- 4.274.100 €

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

- 2.750.700 €

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-5.794.100 €

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0 €

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

- 169.600 €

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

169.600 €

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

- 5.963.700 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000 €

nachrichtlich: Steuersätze für die Realsteuern

1. Für die Grundsteuer

a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v.H.

b) für die bebauten Grundstücke (Grundsteuer B) auf 195 v.H.

der Steuermessbeträge.

2. Für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf 380 v.H.

der Steuermessbeträge.

Altbach, den 19.02.2025

gez.

Martin Funk

Bürgermeister

Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch das Landratsamt Esslingen und Auslegung der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan

Das Landratsamt Esslingen als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 06. März 2025 die Gesetzesmäßigkeit der nach den Grundsätzen der Doppik erstellten und am 18. Februar 2025 beschlossenen Haushaltssatzung der Gemeinde Altbach für das Haushaltsjahr 2025 gemäß §§ 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 GemO bestätigt.

Der Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Wasserversorgung ist eine Anlage zur Haushaltssatzung 2025. Die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans wurde durch das Landratsamt Esslingen gem. §§ 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 GemO i.V.m. § 12 Abs. 4 EigBG bestätigt.

Gemäß §§ 86 Abs. 4, 87 Abs. 2, 89 Abs. 3, 96 Abs. 1 Nr. 3 GemO sowie § 12 EigBG wurde für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Folgendes genehmigt:

1. der in Nr. 2 des Feststellungsbeschlusses festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 925.000 €.

2. der in Nr. 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 300.000 €.

Nach § 81 Abs. 3 GemO-Doppik ist die Haushaltssatzung öffentlich bekannt und öffentlich zugänglich zu machen.

Die Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan und allen Anlagen wird zur Einsichtnahme auf der Internetseite der Gemeinde Altbach öffentlich bereitgestellt.

Die Haushaltssatzung ist unter folgendem Pfad abrufbar:

www.altbach.de/rathaus-gemeinderat/haushaltsplaene

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Altbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 11/2025

Orte

Altbach

Kategorien

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Politik
von Gemeinde Altbach
14.03.2025
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