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Haushaltssatzung der Gemeinde Loßburg 2025

Gemeinde Loßburg Landkreis Freudenstadt HAUSHALTSSATZUNG DER GEMEINDE LOSSBURG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2025 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung...
Haushaltssatzung der Gemeinde Loßburg für das Haushaltsjahr 2025

Gemeinde Loßburg

Landkreis Freudenstadt

HAUSHALTSSATZUNG DER GEMEINDE LOSSBURG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2025

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 29.04.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

23.304.450 €

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

26.224.632 €

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis

-2.920.182 €

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

50.000 €

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

0 €

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis

45.000 €

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis

-2.870.182 €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

22.748.250 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

22.105.144 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes

643.106 €

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

6.721.103 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

7.424.000 €

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

-702.897 €

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf

-59.791 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

4.149.451 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

150.167 €

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit

3.999.284 €

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts

3.939.493 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt auf4.149.451 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf3.266.000 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf5.000.000 €

§ 5 Steuersätze (nachrichtlich)

Die Hebesätze auf die Steuermessbeträge werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) - 330 v.H.

2. für die Grundsteuer B (Grundstücke) 485 v.H.

3. für die Gewerbesteuer 380 v.H.

Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt nachrichtlich.

Es gilt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 10.12.2024.

§ 6 Stellenplan

Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung.

Loßburg, den 30.04.2025

gez.

Christoph Enderle

Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Das Landratsamt Freudenstadt hat die genehmigungspflichtigen Bestandteile mit Erlass vom 13.06.2025 genehmigt und die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom Montag, den 07.07.2025 bis zum Dienstag, dem 15.07.2025 (jeweils einschließlich), im Rathaus Loßburg, Hauptstraße 50, Zimmer 114 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Sie können den Haushaltsplan auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an den Leiter der Finanzverwaltung, Herrn Alexander Hoffarth (Telefon 07446/9504-200).

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Loßburg
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
von Gemeinde Loßburg
03.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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