Gemeinde Loßburg
Landkreis Freudenstadt
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 29.04.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 23.304.450 € |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | 26.224.632 € |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis | -2.920.182 € |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge | 50.000 € |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen | 0 € |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis | 45.000 € |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis | -2.870.182 € |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 22.748.250 € |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 22.105.144 € |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes | 643.106 € |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 6.721.103 € |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 7.424.000 € |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit | -702.897 € |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf | -59.791 € |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 4.149.451 € |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 150.167 € |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit | 3.999.284 € |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts | 3.939.493 € |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt auf4.149.451 €.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf3.266.000 €.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf5.000.000 €
§ 5 Steuersätze (nachrichtlich)
Die Hebesätze auf die Steuermessbeträge werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) - 330 v.H.
2. für die Grundsteuer B (Grundstücke) 485 v.H.
3. für die Gewerbesteuer 380 v.H.
Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt nachrichtlich.
Es gilt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 10.12.2024.
§ 6 Stellenplan
Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung.
Loßburg, den 30.04.2025
gez.
Christoph Enderle
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Das Landratsamt Freudenstadt hat die genehmigungspflichtigen Bestandteile mit Erlass vom 13.06.2025 genehmigt und die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom Montag, den 07.07.2025 bis zum Dienstag, dem 15.07.2025 (jeweils einschließlich), im Rathaus Loßburg, Hauptstraße 50, Zimmer 114 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Sie können den Haushaltsplan auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an den Leiter der Finanzverwaltung, Herrn Alexander Hoffarth (Telefon 07446/9504-200).