| Die nachstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen sowie der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2026 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. | |
Haushaltssatzung der GemeindeNeckartenzlingen für das Haushaltsjahr 2026 | |
| Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20. Januar 2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen: | |
§ 1Ergebnishaushaltund Finanzhaushalt | |
| Der Haushaltsplan wird festgesetzt | |
| 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR |
| 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 20.868.864 |
| 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 22.190.428 |
| 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von | -1.321.564 |
| 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
| 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
| 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
| 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -1.321.564 |
| 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | |
| 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 20.416.240 |
| 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 20.181.300 |
| 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 234.940 |
| 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.546.200 |
| 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 7.913.600 |
| 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -6.367.400 |
| 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -6.132.460 |
| 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 6.100.000 |
| 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 163.000 |
| 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 5.937.000 |
| 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -195.460 |
§ 2 Kreditermächtigung | |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförder- | |
| ungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | |
| 6.100.000 €. | |
§ 3 Verpflichtungsermächtigung | |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die | |
| künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- | |
| nahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf | 9.975.000 €. |
§ 4 Kassenkredite | |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 3.000.000 €. |
§ 5 Steuersätze | |
| Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch Hebesatzsatzung vom 09.12.2025 wie folgt festgesetzt: | |
| 1. für die Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 345 v.H. |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 295 v.H. |
| der Steuermessberträge; | |
| 2. für die Gewerbesteuer auf | 380 v.H. |
| der Steuermessbeträge. | |
| Grundsteuerkleinbeträge i.S.d. § 28 Abs. 2 GrStG werden wie folgt fällig: | |
| a) am 15. August mit dem Jahresbetrag, wenn dieser 15 € nicht übersteigt. | |
| b) am 15. Februar und 15. August je zur Hälfte des Jahresbetrags, wenn dieser 30 € nicht übersteigt. | |
| Ausgefertigt! | |
| Neckartenzlingen, den 24.03.2026 | |
| Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO | |
| Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. | |
| Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. | |
Wirtschaftsplan 2026 | |
Eigenbetrieb Wasser | |
| Auf Grund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 21. April 2026 den folgenden Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen: | |
§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan | |
| Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt | |
| 1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen | EUR |
| 1.1 Gesamtbetrag der Erträge von | 1.126.300 |
| 1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.038.250 |
| 1.3 Bei einem Jahresgewinn/Jahresverlust (-) (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 88.050 |
| 2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen | |
| 2.1 mit Einzahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeit von | 1.126.300 |
| 2.2 mit Auszahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeit von | 867.650 |
| 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 258.650 |
| 2.4 mit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 |
| 2.5 mit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 256.500 |
| 2.6 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -256.500 |
| 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | 2.150 |
| 2.8 mit Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 256.500 |
| 2.9 mit Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 126.900 |
| 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 129.600 |
| 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 131.750 |
§ 2 Kreditermächtigung | |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförder- | |
| ungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 256.500 €. |
§ 3 Verpflichtungsermächtigung | |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die | |
| künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- | |
| nahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf | 0 €. |
§ 4 Kassenkredite | |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 500.000 €. |
| Ausgefertigt! | |
| Neckartenzlingen, den 18.05.2026 | |
| Das Landratsamt Esslingen hat mit Erlass vom 23.03.2026 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, sowie mit Erlass vom 13.05.2026 den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung genehmigt bzw. die Gesetzmäßigkeit bestätigt. Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Wirtschaftsplan der Wasserversorgung liegen in der Zeit vom 26.05.2026 bis 03.06.2026 im Rathaus in Neckartenzlingen, Planstr. 2 (Zimmer 2, 1. OG) öffentlich aus. | |

