Aus den Rathäusern

Haushaltssatzung der Gemeinde Neckarzimmern für das Haushaltsjahr 2025

I. Aufgrund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24....

I.

Aufgrund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) in der zuletzt gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 28.4.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1.im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

4.323.460 €

1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-4.606.460 €

1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-283.000 €

1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0 €

1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0 €

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo 1.4 und 1.5) von

0 €

1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo 1.3 und 1.6) von

-283.000 €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

4.173.300 €

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-4.520.700 €

2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-347.400 €

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

145.000 €

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-544.500 €

2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-399.500 €

2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-746.900 €

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0 €

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-74.600 €

2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-74.600 €

2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo 2.7 und 2.10) von

-821.500 €

§ 2

Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

0 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

0 €

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

920.000 €

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
für die Gewerbesteuer auf

380 v.H.

der Steuermessbeträge

II.

Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 21.5.2025 die Gesetzmäßigkeit der am 28.4.2025 beschlossenen Haushaltssatzung der Gemeinde Neckarzimmern für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt.

III.

Der Haushaltsplan der Gemeinde Neckarzimmern für das Haushaltsjahr 2025 liegt in der Zeit vom 13.6. bis einschließlich 24.6.2025 im Rathaus Neckarzimmern, Zimmer 2, während der Dienstzeiten öffentlich aus.

IV.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Neckarzimmern geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn

  • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
  • der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
  • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat.

Neckarzimmern, 12.6.2025

Christian Stuber, Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Neckarzimmern
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
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