I.
Aufgrund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) in der zuletzt gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 28.4.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen: | |||||
§ 1 | |||||
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt | |||||
Der Haushaltsplan wird festgesetzt | |||||
1. | im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | ||||
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 4.323.460 € | |||
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -4.606.460 € | |||
1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -283.000 € | |||
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 € | |||
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 € | |||
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo 1.4 und 1.5) von | 0 € | |||
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo 1.3 und 1.6) von | -283.000 € | |||
2. | im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | ||||
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 4.173.300 € | |||
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -4.520.700 € | |||
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts | ||||
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -347.400 € | ||||
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 145.000 € | |||
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -544.500 € | |||
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf | ||||
aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -399.500 € | ||||
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf | ||||
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -746.900 € | ||||
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 € | |||
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -74.600 € | |||
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf | ||||
aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | -74.600 € | ||||
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, | ||||
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo 2.7 und 2.10) von | -821.500 € | ||||
§ 2 | |||||
Kreditermächtigung | |||||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 0 € | ||||
§ 3 | |||||
Verpflichtungsermächtigungen | |||||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf | 0 € | ||||
§ 4 | |||||
Kassenkredite | |||||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 920.000 € | ||||
§ 5 | |||||
Steuersätze | |||||
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt | |||||
für die Gewerbesteuer auf | 380 v.H. | ||||
der Steuermessbeträge | |||||
II.
Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 21.5.2025 die Gesetzmäßigkeit der am 28.4.2025 beschlossenen Haushaltssatzung der Gemeinde Neckarzimmern für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt.
III.
Der Haushaltsplan der Gemeinde Neckarzimmern für das Haushaltsjahr 2025 liegt in der Zeit vom 13.6. bis einschließlich 24.6.2025 im Rathaus Neckarzimmern, Zimmer 2, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
IV.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Neckarzimmern geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn
Neckarzimmern, 12.6.2025
Christian Stuber, Bürgermeister