Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) hat der Gemeinderat am 21. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 17.346.289 € |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | - 16.872.450 € |
1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 473.839 € |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 € |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 € |
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 € |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 473.839 € |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 16.891.189 € |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | - 15.197.450 € |
2.3Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts | 1.693.739 € |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 3.098.150 € |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | - 10.703.900 € |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus | - 7.605.750 € |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf | - 5.912.011 € |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 5.500.000 € |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | - 120.000 € |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus | 5.380.000 € |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, | - 532.011 € |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 7.000.000 €.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Im Haushaltsplan 2025 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.550.000 € vorgesehen.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000 €.
§ 5 Steuersätze*
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. | für die Grundsteuer | |
a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 360 v. H. |
b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 210 v. H. |
der Steuermessbeträge; | ||
2. | für die Gewerbesteuer auf | 360 v. H. |
der Steuermessbeträge. |
*Aufgrund der vom Gemeinderat am 14.11.2024 beschlossenen Hebesatzsatzung haben diese Angaben nur nachrichtlichen Charakter.
Sersheim, 21. Februar 2025
Jürgen Scholz
Bürgermeister
Öffentliche Auslegung:
Der Haushaltsplan 2025 liegt in der Zeit vom 24. April bis 6. Mai 2025 - je einschließlich - auf dem Rathaus Sersheim, Schloßstraße 21, Zimmer 42 zur Einsichtnahme aus.
Die Einsichtnahme ist zu den regulären Öffnungszeiten möglich.
Der Haushaltsplan ist auch auf der Homepage der Gemeinde Sersheim unter folgender Adresse abrufbar:
www.sersheim.de/start/Rathaus/haushalt+und+finanzen.html
---
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Sersheim geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.