Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 28.07.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
2025
1. Die Ergebnishaushalte werden festgesetzt mit den folgenden BeträgenEUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 12.950.030 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 14.674.402 |
1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -1.724.372 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -1.724.372 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 12.401.730 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 13.687.352 |
2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts | -1.285.622 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 862.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 9.211.285 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus | -8.349.285 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf | -9.634.907 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 4.500.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -300.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | 4.200.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, | -5.434.907 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen | 4.500.000 |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 1.000.000 |
Die bis Ende des Jahres nicht in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen 2025 gelten weiter bis zum Erlass der nächsten Haushaltssatzung. Dabei sind die Beträge, die für einen voraussichtlichen kassenmäßigen Mittelabfluss in 2026 veranschlagt waren, in Abzug zu bringen.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 2.900.000 |
Nachrichtlich: Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) betragen:
1. | für die Grundsteuer | |
a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 410 v.H. |
b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 550 v.H. |
der Steuermessbeträge; | ||
2. | für die Gewerbesteuer auf | 380 v.H. |
der Steuermessbeträge. |
Starzach, den 28.07.2025
Thomas Noé
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 03.04.2025, 15.04.2025 und 12.05.2025 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Tübingen am 16.06.2025 genehmigt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.08.2025 bis einschließlich 12.08.2025 im Rathaus in Starzach-Bierlingen, Zimmer 32 öffentlich aus.