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Haushaltssatzung der Gemeinde Starzach - 2025

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 28.07.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr...
BM Noé
Foto: BM Noé

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 28.07.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

2025

1. Die Ergebnishaushalte werden festgesetzt mit den folgenden BeträgenEUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

12.950.030

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

14.674.402

1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-1.724.372

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-1.724.372

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

12.401.730

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

13.687.352

2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-1.285.622

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

862.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

9.211.285

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-8.349.285

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-9.634.907

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

4.500.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-300.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

4.200.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-5.434.907

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf

4.500.000

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

1.000.000

Die bis Ende des Jahres nicht in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen 2025 gelten weiter bis zum Erlass der nächsten Haushaltssatzung. Dabei sind die Beträge, die für einen voraussichtlichen kassenmäßigen Mittelabfluss in 2026 veranschlagt waren, in Abzug zu bringen.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

2.900.000

Nachrichtlich: Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) betragen:

1.

für die Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

410 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

550 v.H.

der Steuermessbeträge;

2.

für die Gewerbesteuer auf

380 v.H.

der Steuermessbeträge.

Starzach, den 28.07.2025


Thomas Noé

Bürgermeister


Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 03.04.2025, 15.04.2025 und 12.05.2025 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Tübingen am 16.06.2025 genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.08.2025 bis einschließlich 12.08.2025 im Rathaus in Starzach-Bierlingen, Zimmer 32 öffentlich aus.

Erscheinung
Starzach Bote – Amtsblatt der Gemeinde Starzach
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
von Gemeinde Starzach
31.07.2025
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