1. Haushaltssatzung der Gemeinde Wolfschlugen für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 08.12.2025
die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
| 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 18.454.000 |
| 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -19.291.200 |
| 1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -837.200 |
| 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
| 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
| 1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
| 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -837.200 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
| 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 17.793.800 |
| 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -18.123.700 |
| 2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -329.900 |
| 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.177.100 |
| 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -3.361.100 |
| 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -2.184.000 |
| 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -2.513.900 |
| 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
| 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
| 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 0 |
| 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -2.513.900 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 EUR.
Nachrichtlich Teil:
Die Hebesätze werden gemäß Hebesatzsatzung laut Beschluss des Gemeinderats vom 14.10.2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | für die Grundsteuer | |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 760 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 160 v.H. |
| der Steuermessbeträge; | ||
| 2. | für die Gewerbesteuer auf | 380 v.H. |
| der Steuermessbeträge. |
Wolfschlugen, den 08.12.2025
gez. R u c k h
Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 09.12.2025 vorgelegt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.01.2026 bis 23.01.2026 im Rathaus Zimmer 204 während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Wolfschlugen, den 05.01.2026
gez. R u c k h
Bürgermeister

