Nussbaum-Logo
Gemeinderat

Haushaltssatzung der Gemeinde Wolfschlugen für das Haushaltsjahr 2026

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Wolfschlugen für das Haushaltsjahr 2026 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg...

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Wolfschlugen für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 08.12.2025

die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

18.454.000

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-19.291.200

1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-837.200

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-837.200

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

17.793.800

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-18.123.700

2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-329.900

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.177.100

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-3.361.100

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-2.184.000

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-2.513.900

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

0

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-2.513.900

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von

Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),

wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 EUR.

Nachrichtlich Teil:

Die Hebesätze werden gemäß Hebesatzsatzung laut Beschluss des Gemeinderats vom 14.10.2024 wie folgt festgesetzt:

1.für die Grundsteuer
a)für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf760 v.H.
b)für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf160 v.H.
der Steuermessbeträge;
2.für die Gewerbesteuer auf380 v.H.
der Steuermessbeträge.

Wolfschlugen, den 08.12.2025

gez. R u c k h

Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 09.12.2025 vorgelegt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.01.2026 bis 23.01.2026 im Rathaus Zimmer 204 während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Wolfschlugen, den 05.01.2026

gez. R u c k h

Bürgermeister

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Wolfschlugen
16.12.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Wolfschlugen
Kategorien
Aus den Rathäusern
Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
Passende Themenseiten
Finanzen & Recht
Finanzen & Recht
Übersicht
Übersicht