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Haushaltssatzung der Stadt Bruchsal für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Bruchsal am 17.12.2024 folgende Haushaltssatzung...

Auf Grund des § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Bruchsal am 17.12.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Bruchsal voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

178.193.160 €

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-176.696.670 €

1.3

Veranschlagtes ordentliches Ergebnisvon

1.496.490 €

1.6

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0 €

1.7

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0 €

1.8

Veranschlagtes Sonderergebnis von

0 €

1.9

Veranschlagtes Gesamtergebnis von

1.496.490 €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

175.546.180 €

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-166.725.590 €

2.3

Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts von

8.820.590 €

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

8.788.530 €

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-47.091.310 €

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus

Investitionstätigkeit von

-38.302.780 €

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf von

-29.482.190 €

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

27.900.000 €

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-1.860.000 €

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus

Finanzierungstätigkeit von

26.040.000 €

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts von

-3.442.190 €

§ 2

Kreditermächtigung für Investitionen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

27.900.000 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

32.220.000 €

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

30.000.000 €

§ 5

Stellenplan

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 ist Bestandteil dieser Haushaltssatzung.
Die Übereinstimmung dieser Haushaltssatzung mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 17.12.2024 wird bestätigt.

Ausgefertigt:

Bruchsal, den 18.12.2024

Gez.
Cornelia Petzold-Schick
Oberbürgermeisterin
Nachrichtlich: Bis zur Haushaltssatzung 2023 wurden die Steuersätze in der Haushaltssatzung festgeschrieben. Zum 01.01.2024 erfolgte die Festsetzung der Hebesätze über die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung). Für die Hebesätze des Haushaltsjahres 2025 wird auf die aktuelle Satzung vom 24.09.2024 verwiesen.

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde am 20.12.2024 gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Regierungspräsidium Karlsruhe am 14.01.2025 genehmigt.
Der Haushaltsplan wird ab dem 24.01.2025 bis einschließlich 05.02.2025 zur Einsicht im Rathaus am Marktplatz, Kaiserstr. 66, Bruchsal, Zimmer 2.17, während den üblichen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Sie können den Haushaltsplan auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehen. Wir bitten darum, vorab einen Termin per E-Mail (stadtkaemmerei@bruchsal.de) oder per Telefon (07251/79-259) zu vereinbaren.

Der Haushaltsplan wird zudem auf der Internetseite der Stadt Bruchsal öffentlich bereitgestellt.
Er ist unter folgendem Link abrufbar:

www.bruchsal.de/informieren/verwaltung/finanzen

alternativ finden Sie den Haushaltsplan auf der Internetseite www.bruchsal.de unter Informieren / Finanzen.

Hinweis gemäß § 4 der Gemeindeordnung

Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder unter Verletzung von solchen Verfahrens- oder Formvorschriften, die aufgrund der Gemeindeordnung erlassen worden sind, zustande gekommen sein, so gilt diese dennoch ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung dieser Satzung verletzt worden sind,
  2. die Oberbürgermeisterin dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Bruchsal innerhalb der Jahresfrist unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Erscheinung
Amtsblatt Bruchsal
Ausgabe 04/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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