Auf Grund des § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Bruchsal am 17.12.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen: | ||
§ 1 | ||
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt | ||
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Bruchsal voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird festgesetzt | ||
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | ||
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 178.193.160 € |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -176.696.670 € |
1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnisvon | 1.496.490 € |
1.6 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 € |
1.7 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 € |
1.8 | Veranschlagtes Sonderergebnis von | 0 € |
1.9 | Veranschlagtes Gesamtergebnis von | 1.496.490 € |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | ||
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 175.546.180 € |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -166.725.590 € |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts von | 8.820.590 € |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 8.788.530 € |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -47.091.310 € |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus | |
Investitionstätigkeit von | -38.302.780 € | |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf von | -29.482.190 € |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 27.900.000 € |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -1.860.000 € |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus | |
Finanzierungstätigkeit von | 26.040.000 € | |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts von | -3.442.190 € |
§ 2 | ||
Kreditermächtigung für Investitionen | ||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 27.900.000 € | |
§ 3 | ||
Verpflichtungsermächtigungen | ||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf | 32.220.000 € | |
§ 4 | ||
Kassenkredite | ||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 30.000.000 € | |
§ 5 | ||
Stellenplan | ||
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 ist Bestandteil dieser Haushaltssatzung. | ||
Die Übereinstimmung dieser Haushaltssatzung mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 17.12.2024 wird bestätigt. | ||
Ausgefertigt: Bruchsal, den 18.12.2024 | ||
Gez. | ||
Cornelia Petzold-Schick | ||
Oberbürgermeisterin | ||
Nachrichtlich: Bis zur Haushaltssatzung 2023 wurden die Steuersätze in der Haushaltssatzung festgeschrieben. Zum 01.01.2024 erfolgte die Festsetzung der Hebesätze über die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung). Für die Hebesätze des Haushaltsjahres 2025 wird auf die aktuelle Satzung vom 24.09.2024 verwiesen. | ||
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde am 20.12.2024 gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Regierungspräsidium Karlsruhe am 14.01.2025 genehmigt.
Der Haushaltsplan wird ab dem 24.01.2025 bis einschließlich 05.02.2025 zur Einsicht im Rathaus am Marktplatz, Kaiserstr. 66, Bruchsal, Zimmer 2.17, während den üblichen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Sie können den Haushaltsplan auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehen. Wir bitten darum, vorab einen Termin per E-Mail (stadtkaemmerei@bruchsal.de) oder per Telefon (07251/79-259) zu vereinbaren.
Der Haushaltsplan wird zudem auf der Internetseite der Stadt Bruchsal öffentlich bereitgestellt.
Er ist unter folgendem Link abrufbar:
www.bruchsal.de/informieren/verwaltung/finanzen
alternativ finden Sie den Haushaltsplan auf der Internetseite www.bruchsal.de unter Informieren / Finanzen.
Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder unter Verletzung von solchen Verfahrens- oder Formvorschriften, die aufgrund der Gemeindeordnung erlassen worden sind, zustande gekommen sein, so gilt diese dennoch ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn