
Die vom Gemeinderat am 25.02.2026 beschlossene Haushaltssatzung der Stadt Ettlingen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027, bestätigt durch das Regierungspräsidium Karlsruhe als Aufsichtsbehörde mit Erlass vom 20.03.2026, wird hiermit bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan der Stadt Ettlingen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 ist gem. § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom
27.03.2026 bis einschl. 08.04.2026
in der Stadtkämmerei, Erwin-Vetter-Platz 2c, Zimmer 2.25, 2. OG.
Montag, Dienstag und Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag von 13.30 – 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nr. 101-8292
zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Stadt Ettlingen geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn
• die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
• der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
• vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat.