Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 29. Januar 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Jahr 2025 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 22.775.609 € |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 24.236.550 € |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -1.460.941 € |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 € |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 € |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 € |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.6) von | -1.460.941 € |
2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen | |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 21.724.009 € |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 21.948.950 € |
2.3 Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 224.941 € |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 4.037.300 € |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 7.577.230 € |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | 3.529.930 € |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | 3.754.871 € |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 3.530.000 € |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 241.000 € |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsüberschuss aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 3.288.930 € |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -465.941 € |
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 3.529.930 Euro.
§ 3
Verpflichtungsermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 8.330.000,00 Euro.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt
für die Stadtkasse
(ohne Freibad und Wasserwerk) auf 2.500.000 Euro.
§ 5
Steuersätze
Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 520 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 390 v. H.
der Steuermessbeträge
2. für die Gewerbesteuer auf 390 v. H.
der Steuermessbeträge.
Gundelsheim, 30. Januar 2025
Bürgermeisteramt
Heike Schokatz, Bürgermeisterin
Aufgrund der §§ 9, 12 und 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Januar 1992, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2020 (GBl. S. 403), hat der Gemeinderat am 29. Januar 2025 folgenden Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Städtisches Wasserwerk“ für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:
§ 1
Erfolgsplan
Die Erträge werden festgesetzt auf 1.414.800 Euro,
die Aufwendungen werden festgesetzt auf 1.390.100 Euro.
Der Jahresgewinn beläuft sich auf 24.700 Euro.
§ 2
Liquiditätsplan
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von 1.414.800 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von 1.223.600 €
Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit von 191.200 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 442.000 €
Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von 442.000 €
Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf von 250.800 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 882.000 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 156.000 €
Veranschlagter Finanzierungsüberschuss aus Finanzierungstätigkeit 726.000 €
Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes von 475.200 €
§ 3
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 365.000 Euro.
§ 4
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 Euro
§ 5
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 Euro
Gundelsheim, 30. Januar 2025
Heike Schokatz, Bürgermeisterin
Aufgrund der §§ 9, 12 und 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Januar 1992, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2020 (GBl. S. 403), hat der Gemeinderat am 29. Januar 2025 folgenden Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Freibad Gundelsheim für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:
§ 1
Erfolgsplan
Die Erträge werden festgesetzt auf 176.000 Euro,
die Aufwendungen werden festgesetzt auf 582.500 Euro.
Der Jahresverlust beläuft sich auf 406.500 Euro.
§ 2
Liquiditätsplan
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von 176.000 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von 568.800 €
Zahlungsmittelbedarf aus laufender Geschäftstätigkeit von 392.800 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 25.000 €
Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von 25.000 €
Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf von 417.800 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 448.800 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2.200 €
Veranschlagter Finanzierungsüberschuss aus Finanzierungstätigkeit 446.600 €
Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes von 28.800 €
§ 3
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 19.000 Euro.
§ 4
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 Euro.
§ 5
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 600.000 Euro.
Gundelsheim, 30. Januar 2025
Heike Schokatz, Bürgermeisterin
Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 3.3.2025 (11/902.41) nach § 121 Abs. 2 GemO die Gesetzmäßigkeit der Gemeinderatsbeschlüsse über die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne bestätigt.
Die festgesetzten Gesamtbeträge der vorgesehenen Kreditaufnahmen
in der Haushaltssatzung mit 3.529.930 €,
im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung mit 365.000 €,
im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Freibad mit 19.000 €
wurden nach § 87 Abs. 2 GemO (bei den Eigenbetrieben i.V.m. § 12 Abs. 4 EigBG) mit nachstehender Anmerkung zu dem Eigenbetrieb Wasserversorgung genehmigt. Für den Haushalt unter der Bedingung, dass liquide Mittel vorrangig einzusetzen sind oder nachgewiesen werden kann, dass eine Kreditaufnahme wirtschaftlicher ist.
Der auf 8.330.000 € festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nach § 86 Abs. 4 GemO i.H.v. 5.429.000 € genehmigt. Der Restbedarf bedarf keiner Genehmigung, da in den Fälligkeitsjahren keine weiteren Kreditaufnahmen eingeplant sind. Hiermit wird keine Vorwegentscheidung über die Genehmigung der Kreditaufnahmen in den folgenden Haushaltsjahren getroffen.
Der auf 1.000.000 € im Eigenbetrieb Wasserversorgung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird nach § 12 Abs. 4 EigBG i.V.m. § 89 Abs. 3 GemO genehmigt.
Der auf 600.000 € im Eigenbetrieb Freibad festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird nach § 12 Abs. 4 EigBG i.V.m. § 89 Abs. 3 GemO genehmigt.
Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite mit 2.500.000 € bedarf nach § 89 Abs. 3 GemO keiner Genehmigung, da er 1/5 der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht übersteigt.
Die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne „Städtisches Wasserwerk“ und „Freibad Gundelsheim“ für das Haushaltsjahr 2025 sind in der Zeit von Montag, 17. März 2025, bis Dienstag, 25. März 2025 (jeweils einschließlich) im Rathaus Gundelsheim, Tiefenbacher Straße 16, Zimmer 207 öffentlich ausgelegt.
1. Die Jahresabschlüsse 2017 – 2023 sind dem Landratsamt zeitnah vorzulegen.
2. Die vorgelegte Planung weist in den Jahren 2025 bis 2028 durchgängig hohe negative ordentliche Ergebnisse aus (2025: -1.460.941 €; 2026: -2.580.300 €; 2027: -1.268.950 €; 2028: -467.150 €). Damit kommt zum Ausdruck, dass die Abschreibungen im kompletten Finanzplanungszeitraum nicht in vollem Umfang erwirtschaftet werden können und das mit dem NKHR verfolgte Ziel, die Erwirtschaftung des Ressourcenverbrauchs, nicht erreicht wird. Die Stadt hat gegenüber dem Landratsamt ausgeführt, dass im Jahr 2025 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum erforderlichen Haushaltsausgleich nach § 80 Abs. 2 GemO i.V.m. § 24 GemHVO zur Verfügung stehen. Die verbleibenden Fehlbeträge der Jahre 2026 bis 2028 sind als Fehlbeträge nach § 80 Abs. 3 GemO i.V.m. § 24 Abs. 3 GemHVO auf die Folgejahre vorzutragen. Aufgrund der fehlenden Jahresabschlüsse 2017 – 2022 ist diese Aussage für das Landratsamt jedoch nicht belastbar.
Vor einer Verrechnung der Fehlbeträge mit dem Basiskapital nach § 24 Abs. 3 GemHVO hat die Stadt gegenüber dem Landratsamt auszuführen, welche strukturellen Maßnahmen zur Verbesserung der Ergebnisse im Ergebnishaushalt eingeleitet wurden. Das Landratsamt empfiehlt der Stadt hierzu, die durchgeführten Maßnahmen fortlaufend zu dokumentieren. Der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich nach§ 80 Abs. 2 GemO ist sicherzustellen.
Die Stadt Gundelsheim hat die bereits begonnenen Maßnahmen zur Stabilisierung der finanziellen Situation fortzuführen und weitere Maßnahmen einzuleiten, die zur Verbesserung der Ergebnisse führen. Das Landratsamt bestärkt die Stadt in ihren Bestrebungen einen langfristigen Stabilisierungsprozess durchzuführen.
3. In den Jahren 2025 bis 2027 sieht die Finanzplanung jeweils einen Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit vor (2025: -224.941 €; 2026: -1.344.300 €; 2027: -32.950 €). Die Stadt Gundelsheim hat gegenüber dem Landratsamt nachgewiesen, dass im Jahr 2025 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen und liquide Mittel zum Ausgleich zur Verfügung stehen. Für die Jahre 2026 und 2027 stehen nach der derzeitigen Planung liquide Mittel zum Ausgleich zur Verfügung. Die Stadt Gundelsheim kann die Tilgungsleistungen nicht aus dem laufenden Betrieb erwirtschaften.
Die Stadt Gundelsheim hat mittelfristig einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Ergebnishaushalt, mindestens in Höhe der Tilgungsleistungen, zu erwirtschaften.
4. Die Finanzierung des umfangreichen Investitionsprogramms im Finanzplanungszeitraum soll neben liquiden Mitteln durch Investitionszuwendungen und durch hohe Kreditaufnahmen (2025: 3.529.930 €; 2026: 3.224.200 €; 2027: 2.205.000 € und 2028: 1.500.000 €) erfolgen. Die hohen Kreditaufnahmen hätten bis zum 31.12.2028 einen Schuldenanstieg der Stadt Gundelsheim auf rd. 13,9 Mio. € (1.840 €/Einw.) und damit weit über den Landesdurchschnitt pro Einwohner zur Folge.
Um die monetäre Handlungsfähigkeit auch in Zukunft zu gewährleisten, hat die Stadt Gundelsheim den geplanten Schuldenanstieg zu begrenzen und die Realisierung der Investitionsmaßnahmen eng an der verfügbaren eigenen Liquidität zu orientieren.
gez. Norbert Heuser, Landrat