Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 25.2.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 21.664.800 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 20.740.910 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 923.890 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 923.890 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 20.491.440 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 17.981.800 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 2.509.640 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 7.496.700 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 15.605.800 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -8.109.100 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -5.599.460 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.248.110 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 102.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 1.146.110 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -4.453.350 |
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.248.110,00 EUR
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wird festgesetzt auf 0,00 EUR
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR
Osterburken, 25.2.2025
gez. Jürgen Galm, Bürgermeister
Mit Schreiben vom 20.3.2025 hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis die Gesetzmäßigkeit bestätigt sowie den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen genehmigt.
Der Haushaltsplan inklusive der Finanzplanung liegt vom 28.3.2025 bis einschließlich 7.4.2025 während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Osterburken (Zimmer 11) zur Einsichtnahme öffentlich aus.