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Haushaltssatzung der Stadt Osterburken für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 25.2.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025...

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 25.2.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

  1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

21.664.800

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

20.740.910

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

923.890

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

923.890

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

20.491.440

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

17.981.800

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

2.509.640

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

7.496.700

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

15.605.800

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-8.109.100

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-5.599.460

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

1.248.110

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

102.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

1.146.110

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-4.453.350

§ 2

Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.248.110,00 EUR


§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wird festgesetzt auf 0,00 EUR

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR

Osterburken, 25.2.2025

gez. Jürgen Galm, Bürgermeister

Mit Schreiben vom 20.3.2025 hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis die Gesetzmäßigkeit bestätigt sowie den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen genehmigt.

Der Haushaltsplan inklusive der Finanzplanung liegt vom 28.3.2025 bis einschließlich 7.4.2025 während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Osterburken (Zimmer 11) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Osterburken
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2025
von Stadt Osterburken
28.03.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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