Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat die Haushaltssatzung mit Verfügung vom 08.05.2025 genehmigt. Die Satzung wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
Haushaltssatzung der Stadt Schriesheim
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 30.04.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 | ||
Der Haushaltsplan wird festgesetzt: 1. Im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen: | ||
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 47.033.100 € |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | 49.089.210 € |
1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | - 2.056.110 € |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge | - € |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen | - € |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) | - € |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) | - 2.056.110 € |
2. Im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen: | ||
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 46.280.900 € |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 46.246.610 € |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 34.290 € |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 5.561.500 € |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 11.415.000 € |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | - 5.853.500 € |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | - 5.819.210 € |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 7.400.000 € |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.579.200 € |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 5.820.800 € |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungs- mittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres | 1.590 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
7.400.000 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf
1.650.000 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
5.000.000 €
Die Konten 72110000 (Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen), 72110100 (Technische Anlagen) und 72120000 (Unterhaltung des Infrastrukturvermögens) mit einem Haushaltsansatz von insgesamt 2.400.000 € werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Schriesheim, den 30. April 2025
Christoph Oeldorf
Bürgermeister
Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne des Wasserwerkes sowie des Eigenbetriebs Abwasser und des Eigenbetriebs Energie für das Jahr 2025 liegen in der Zeit von
Donnerstag, 15.05.2025 bis einschließlich Freitag, den 23.05.2025
im Rathaus, Zimmer 107, während der Öffnungszeiten aus.