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Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlichemtal für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und von § 79 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung...

Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und von § 79 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 27.11.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1.Im Ergebnishaushalt mit den folgenden BeträgenEUR
1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 3.127.080,00
1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 3.127.080,00
1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0,00

1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0,00

1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0,00

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0,00

1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0,00

2.im Finanzhaushalt mit den folgenden BeträgenEUR
2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 2.859.380,00
2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 2.768.280,00
2.3Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 91.100,00
2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.749.800,00
2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.757.800,00
2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von- 1.008.000,00
2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von- 916.900,00
2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 1.236.400,00
2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 47.600,00
2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 1.188.800,00
2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 271.900,00

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.236.400 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 600.000 EUR.

§ 5 Umlagen

Für das Haushaltsjahr 2026 werden festgesetzt:

die Umlage für die Ferienspiele nach§ 14 Abs. 2 der Verbandssatzung auf 24.300,00 €
die Touristikumlage nach§ 14 Abs. 2 der Verbandssatzung auf 9.900,00 €
die Umlage für den Flächennutzungsplan§ 14 Abs. 2 der Verbandssatzung auf - €
die allgemeine Verbandsumlage nach§ 14 Abs. 3 der Verbandssatzung auf 1.043.380,00 €
die allgemeine Kapitalumlage nach § 14 Abs. 4 der Verbandssatzung auf - €
die Schulkostenumlage nach§ 15 Abs. 2 der Verbandssatzung auf 146.100,00 €
die Schulinvestitionskostenumlage nach§ 16 der Verbandssatzung auf 65.800,00 €
die Abwasserbetriebskostenumlage nach§ 17 Abs. 4 der Verbandssatzung auf 489.100,00 €
die Abwasserinvestitionsumlage nach § 17 Abs. 1 der Verbandssatzung auf 300.000,00 €

die Schlichembadumlage Ö‘keitnach Beschluss vom 10.04.2025 auf

170.400,00 €

die Schlichembadumlage Schulschwimmennach Beschluss vom 10.04.2025 auf

104.600,00 €

die Umlage für das Heizsystem Schule 1.212.400,00 €

Es werden Sperrvermerke an folgenden Stellen im Haushaltsplan gesetzt:

  • Sicherheitsbeleuchtung – Ertüchtigung der Fluchtwegebeleuchtung der Fluchtstege im Außenbereich der Schule (21100200/ 42112601)

aus Sicht der Verbandsverwaltung rechtlich notwendig wurde, so auch im VR vom 06.11.2025 besprochen.

  • Gemeindeverbindungsstraßen – Unterhaltungsmaßnahmen (54100100/ 42110000)
  • Investitionsmaßnahme Abwasserbeseitigung: Einbau MID (753800000261/ 78720000)
  • Investitionsmaßnahme Heizung Schulcampus (721100200103/ 78710000): Aufgrund sich vss. bald ergebender Änderungen in der Förderkulisse (anstehende Neufassung der WvW Schulbauförderung) soll bei dieser Maßnahme bis zum Feststehen der Rahmenbedingungen abgewartet werden.

Das Landratsamt Zollernalbkreis hat mit Erlass vom 26.01.2026 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 27.11.2025 beschlossenen und am 01.12.2025 der Aufsicht vorgelegten Haushaltssatzung bestätigt; die Haushaltssatzung kann vollzogen werden. Der genehmigungspflichtige Investitionskredit in Höhe von 1.236.400 EUR wurde genehmigt. Der auf 600.000 € festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite ist genehmigungsfrei.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan liegen in der Zeit vom 09.02.2026 bis 18.02.2026 (je einschließlich) auf der Verbandsgeschäftsstelle, Schillerstraße 29, 72355 Schömberg, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Zusätzlich wird der Haushaltsplan zur digitalen Einsichtnahme auf der Internetseite des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlichemtal unter folgendem Link öffentlich bereitgestellt:

www.oberes-schlichemtal.de/bekanntmachung-haushaltsplan-gvv-oberes-schlichemtal-fuer-das-haushaltsjahr-2026/

Er steht dort bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung zur Verfügung.


Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Schömberg, den 02.02.2026

Marion Maier

Verbandsvorsitzende

Erscheinung
Amtsblatt Stadt Schömberg mit Stadtteil Schörzingen
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Ausgabe 06/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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