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Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbands Neckartenzlingen für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung...

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung am 14. Mai 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von2.137.400
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von2.137.400
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von0
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von0
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von2.137.400
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von2.137.400
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
0
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von116.900
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von116.900
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
0
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
0
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von0
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
0
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
0

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförder-
ungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die
künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
nahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 50.000 €.

§ 5 Verbandsumlagen

Die Verbandsumlagen betragen
1. Betriebskostenumlage1.345.300 €.
2. Kapitalumlage86.900 €.

Neckartenzlingen, den 02.06.2025

Melanie B r a u n

Verbandsvorsitzende

Das Landratsamt Esslingen hat mit Erlass vom 30.05.2025 die Gesetzmäßigkeit bestätigt.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan liegen in der Zeit vom 16.06.2025 bis 26.06.2025 auf dem Rathaus Neckartenzlingen, Planstraße 2 (Zimmer 2, 1. OG) öffentlich aus.

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von GVV Neckartenzlingen
13.06.2025
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