Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung am 14. Mai 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 2.137.400 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 2.137.400 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von | 0 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 2.137.400 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 2.137.400 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 0 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 116.900 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 116.900 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | 0 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | 0 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 0 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 0 |
§ 2 Kreditermächtigung | |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförder- | |
ungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 0 €. |
§ 3 Verpflichtungsermächtigung | |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die | |
künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- | |
nahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf | 0 €. |
§ 4 Kassenkredite | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 50.000 €. |
§ 5 Verbandsumlagen | |
Die Verbandsumlagen betragen | |
1. Betriebskostenumlage | 1.345.300 €. |
2. Kapitalumlage | 86.900 €. |
Neckartenzlingen, den 02.06.2025
Melanie B r a u n
Verbandsvorsitzende
Das Landratsamt Esslingen hat mit Erlass vom 30.05.2025 die Gesetzmäßigkeit bestätigt.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan liegen in der Zeit vom 16.06.2025 bis 26.06.2025 auf dem Rathaus Neckartenzlingen, Planstraße 2 (Zimmer 2, 1. OG) öffentlich aus.