
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 25. September 2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 307.650 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | - 307.650 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 297.500 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | - 291.650 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 5.850 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 400.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | - 25.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | 375.000 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | 380.850 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 0 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 380.850 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 15.000 EUR
Die Schulkostenumlage gemäß § 10 der Verbandssatzung wird festgesetzt auf 40.000 EUR
Die Kapitalumlage gemäß § 11 der Verbandssatzung wird festgesetzt auf 0 EUR
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die in der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 Gemeindeordnung der Rechtsaufsichtsbehörde am 16.10.2025 vorgelegt. Genehmigungspflichtige Bestandteile sind in der Haushaltssatzung nicht enthalten. Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung wurden von der Rechtsaufsichtsbehörde – Landratsamt Emmendingen – am 10.11.2025 genehmigt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.11.2025 bis einschließlich 05.12.2025 im Rathaus Gutach im Breisgau, Dorfstraße 33, Zimmer 16 (Rechnungsamt) zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeinde Gutach im Breisgau öffentlich aus.
Gutach im Breisgau, den 11.11.2025
Sebastian Rötzer, Verbandsvorsitzender