
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 18 und 19 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mineralfreibad Oberes Bottwartal am 25. November 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | € |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 1.177.707 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -1.177.707 |
1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 1.007.899 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -880.934 |
| 2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalt (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 126.964 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 152.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -152.000 |
| 2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | 0 |
2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | 126.964 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 4.286 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -131.250 |
| 2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | -126.964 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 0 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
0 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
0 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
200.000 €
Die Umlageanteile der Mitglieder betragen:
Verbandsmitglied | Betriebskostenumlage in Euro | Zinsumlage in Euro | Tilgungsumlage in Euro | Investitionsumlage in Euro |
Beilstein | 126.695,69 | 16.964,41 | 1.895,53 | 69.646,40 |
Oberstenfeld | 149.811,70 | 20.837,82 | 2.390,08 | 82.353,60 |
Summe | 276.507,39 | 37.802,23 | 4.285,61 | 152.000,00 |
Oberstenfeld, 25. November 2025
gez. Barbara Schoenfeld
Stellv. Verbandsvorsitzende
Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Mineralfreibad Oberes Bottwartal liegt gemäß § 81 Abs. 3 Gemeindeordnung vom 2. März 2026 bis einschließlich 10. März 2026 während der üblichen Öffnungszeiten auf dem Rathaus in Oberstenfeld, Großbottwarer Str. 20, Zimmer 76, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

