Haushaltssatzung des Zweckverbands „Hochwasserschutz Einzugsbereich Seckach/Kirnau“ für das Haushaltsjahr 2025

Mit Verfügung vom 29.7.2025 hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis als Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt....

Mit Verfügung vom 29.7.2025 hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis als Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.9.2025 bis einschließlich 30.9.2025 im Rathaus Seckach, Bahnhofstr. 30, 74743 Seckach, Zimmer 408, öffentlich aus. Sie können den Haushaltsplan auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an die Verbandsverwaltung (Tel. 06292/9201-18; Mail: zv.hochwasserschutz@seckach.de).

Wir weisen hiermit auf die öffentliche Bekanntmachung gemäß der, am 1.2.2025 in Kraft getretenen, Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Roigheim im Internet unter www.roigheim.de unter der Rubrik „Rathaus und Service“ – „Amtliche Bekanntmachungen“ hin.

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Roigheim
15.09.2025
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