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Haushaltssatzung des Zweckverbands Laiblinger Weg für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 18 und 19 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit hat die...

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 18 und 19 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung am 27.11.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen

1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

243.500 €

1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

- 243.500 €

1.3Ordentliches Ergebnis

0 €

1.4Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren

0 €

1.5Veranschlagtes ordentliches Ergebnis

0 €

1.6Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

0 €

1.7Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

0 €

1.8Veranschlagtes Sonderergebnis

0 €

1.9Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus 1.5 und 1.8)

0 €

2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen

2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

243.500 €

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

- 233.500 €

2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit

10.000 €

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

150.000 €

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 150.000 €

2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

0 €

2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

10.000 €

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0 €

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0 €

2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

0 €

2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsbestands = Saldo des Finanzhaushalts

10.000 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf:

0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf:

0 €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf


festgesetzt (max. 1/5 ordentlichen Aufwendungen Erg.-HH ohne Genehmigung).

48.000 €

§ 5 Verbandsumlage

Die von den Verbandsgemeinden zu zahlende Betriebskostenumlage wird auf


festgesetzt.

243.300 €

Hiervon entfallen auf die Verbandsgemeinden:

Schwieberdingen

76,00 %

184.908 €

Hemmingen

8,00 %

19.464 €

Ditzingen

8,00 %

19.464 €

Markgröningen

8,00 %

19.464 €

Die von den Verbandsgemeinden zu zahlende Finanzkostenumlage wird auf


festgesetzt.

150.000 €

Hiervon entfallen auf die Verbandsgemeinden:

Schwieberdingen

76,00 %

114.000 €

Hemmingen

8,00 %

12.000 €

Ditzingen

8,00 %

12.000 €

Markgröningen

8,00 %

12.000 €

Schwieberdingen, den 27. November 2024

gez. Stefan Benker
Verbandsvorsitzender

Hinweis nach § 4 Abs. 4 S. 4 GemO:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 02.01.2025 gemäß § 18 GKZ in Verbindung mit § 121 Abs. 2 GemO die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 27. November 2024 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 liegt in der Zeit vom 27. Januar bis 4. Februar 2025 – jeweils einschließlich – während der Dienststunden beim Bürgermeisteramt Schwieberdingen, Schloßhof 1, Zimmer 107, öffentlich aus.

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Nachrichten der Gemeinde Schwieberdingen
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Ausgabe 04/2025
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