Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 18 und 19 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung am 27.11.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt:
1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 243.500 € |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | - 243.500 € |
1.3 | Ordentliches Ergebnis | 0 € |
1.4 | Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren | 0 € |
1.5 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis | 0 € |
1.6 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge | 0 € |
1.7 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen | 0 € |
1.8 | Veranschlagtes Sonderergebnis | 0 € |
1.9 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus 1.5 und 1.8) | 0 € |
2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 243.500 € |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | - 233.500 € |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit | 10.000 € |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 150.000 € |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 150.000 € |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit | 0 € |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | 10.000 € |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 € |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 € |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit | 0 € |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsbestands = Saldo des Finanzhaushalts | 10.000 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf: | 0 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf: | 0 € |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf
| 48.000 € |
Die von den Verbandsgemeinden zu zahlende Betriebskostenumlage wird auf
| 243.300 € |
Hiervon entfallen auf die Verbandsgemeinden:
Schwieberdingen | 76,00 % | 184.908 € |
Hemmingen | 8,00 % | 19.464 € |
Ditzingen | 8,00 % | 19.464 € |
Markgröningen | 8,00 % | 19.464 € |
Die von den Verbandsgemeinden zu zahlende Finanzkostenumlage wird auf
| 150.000 € |
Hiervon entfallen auf die Verbandsgemeinden:
Schwieberdingen | 76,00 % | 114.000 € |
Hemmingen | 8,00 % | 12.000 € |
Ditzingen | 8,00 % | 12.000 € |
Markgröningen | 8,00 % | 12.000 € |
Schwieberdingen, den 27. November 2024
gez. Stefan Benker
Verbandsvorsitzender
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 02.01.2025 gemäß § 18 GKZ in Verbindung mit § 121 Abs. 2 GemO die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 27. November 2024 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 liegt in der Zeit vom 27. Januar bis 4. Februar 2025 – jeweils einschließlich – während der Dienststunden beim Bürgermeisteramt Schwieberdingen, Schloßhof 1, Zimmer 107, öffentlich aus.