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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Abwasserverband „Waldangelbachtal“ Sitz: Angelbachtal, Rhein-Neckar-Kreis Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung für das...

Abwasserverband „Waldangelbachtal“

Sitz: Angelbachtal, Rhein-Neckar-Kreis

Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) wird folgende Haushaltssatzung bekannt gemacht:

§1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1.Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

1.132.400 €

1.2.Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

1.132.400 €

1.3.Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0 €

1.4.Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0 €

1.5.Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0 €

1.6.Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0 €

1.7.Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0 €

2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen

2.1.Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

1.016.800 €

2.2.Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

809.900 €

2.3.Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

206.900 €

2.4.Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

0 €

2.5.Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

852.000 €

2.6.Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

852.000 €

2.7.Veranschlagter Finanzierungsbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

645.100 €

2.8.Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

850.000 €

2.9.Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

128.700 €

2.10.Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

721.300 €

2.11.

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes,

Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

76.200 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

850.000 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

0 €

§4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

250.000 €

§5 Verbandsumlagen

Die vorläufigen Verbandsumlagen werden wie folgt festgesetzt:

a)

Betriebskostenumlage nach § 12 Abs. 5 der Verbandssatzung

Gemeinde Angelbachtal 5.256 Einwohner

Stadt Sinsheim:

Eschelbach 2.298 Einwohner

Waldangelloch 1.730 Einwohner

Buchenauer Hof 72 Einwohner

428.000 €

333.800 €

b)

Abschreibungsumlage nach § 12 Abs. 4 der Verbandssatzung

Gemeinde Angelbachtal 5.256 Einwohner

Stadt Sinsheim:

Eschelbach 2.298 Einwohner

Waldangelloch 1.730 Einwohner

Buchenauer Hof 72 Einwohner

116.200 €

90.700 €

c)

Zinsumlage nach § 12 Abs. 3 der Verbandssatzung

Gemeinde Angelbachtal: 52,5 %

Stadt Sinsheim: 47,5 %

24.700 €

22.350 €

d)

Tilgungsumlage nach § 12 Abs. 4 der Verbandssatzung

Gemeinde Angelbachtal: 52,5 %

Stadt Sinsheim: 47,5 %

0 €

0 €

II.

Die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 19. November 2024 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde gemäß § 20 GKZ, § 12 Abs. 1 EigBG, § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO von der Aufsichtsbehörde am 9. Dezember 2024 bestätigt. Gleichzeitig wurde der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme gemäß § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.

III.

Der Haushaltsplan liegt gem. § 81 Abs. 3 GemO vom 20. Januar 2025 bis einschließlich 28. Januar 2025 im Rathaus Angelbachtal, Zimmer 22, öffentlich aus.

IV.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Abwasserverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Angelbachtal, den 17. Januar 2025

gez. Werner, Verbandsvorsitzender

Erscheinung
Sinsheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 03/2025
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