Aus den Rathäusern

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025

Das Landratsamt hat mit Erlass vom 10.03.2025 Nr. L-02/902.41 gemäß § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung...

Das Landratsamt hat mit Erlass vom 10.03.2025 Nr. L-02/902.41 gemäß § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und
des Wirtschaftsplanes für die Wasserversorgung der Gemeinde Erdmannhausen vom 02.02.2025 bestätigt.


Nach § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung sind die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung der Gemeinde Erdmannhausen öffentlich bekanntzumachen und an 7 Tagen öffentlich auszulegen. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 und der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025 liegen ab Montag, 16.06.2025 bis einschließlich Mittwoch, 25.06.2025, im Bürgermeisteramt Erdmannhausen, Zimmer 33 (2. OG) während der üblichen Sprechzeiten zur Einsichtnahme durch die Bürger und Abgabepflichtigen aus.

Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025

Aufgrund von § 14 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 27.03.2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen.

§ 1

Erfolgsplan und Liquiditätsplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt

1. im Erfolgsplan mit folgenden Beträgen

1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von542.200 €
1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von591.500 €
1.3Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von-49.300 €
1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von0 €
1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von0 €
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von0 €
1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von-49.300 €

2. im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen

2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von510.200 €
2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von465.000 €
2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von45.200 €
2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von0 €
2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von561.000 €
2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von- 561.000 €
2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von-515.800 €
2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von700.000 €
2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von107.000 €
2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von593.000 €
2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) von77.200 €

§ 2

Kreditermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehen der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie für die Ablösung von inneren Darlehen wird festgesetzt auf 700.000 €

§ 3

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 €

Erdmannhausen, 27.03.2025

Marcus Kohler

Bürgermeister

Haushaltssatzung der Gemeinde Erdmannhausen für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 30.01.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen

1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von15.918.000 €
1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von17.944.000 €
1.3Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von- 2.026.000 €
1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von0 €
1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von0 €
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von0 €
1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von- 2.026.000 €

2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen

2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von15.556.000 €
2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von16.431.000 €
2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von- 875.000 €
2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von1.747.500 €
2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von10.196.500 €
2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von- 8.449.000 €
2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von- 9.324.000 €
2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von1.547.500 €
2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von192.000 €
2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von1.355.500 €
2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von- 7.968.500 €

§ 2

Kreditermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehen der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie für die Ablösung von inneren Darlehen wird festgesetzt auf 1.500.000 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 1.335.000 €

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 €

§ 5

Realsteuerhebesätze

Es gilt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer der Gemeinde Erdmannhausen vom 24.10.2024.

Darin werden die Hebesätze wie folgt festgesetzt:

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 720 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 140 v.H.

der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf 360 v.H.

der Steuermessbeträge.

Erdmannhausen, 30.01.2025

Marcus Kohler

Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt Erdmannhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
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