Das Landratsamt hat mit Erlass vom 10.03.2025 Nr. L-02/902.41 gemäß § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und
des Wirtschaftsplanes für die Wasserversorgung der Gemeinde Erdmannhausen vom 02.02.2025 bestätigt.
Nach § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung sind die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung der Gemeinde Erdmannhausen öffentlich bekanntzumachen und an 7 Tagen öffentlich auszulegen. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 und der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025 liegen ab Montag, 16.06.2025 bis einschließlich Mittwoch, 25.06.2025, im Bürgermeisteramt Erdmannhausen, Zimmer 33 (2. OG) während der üblichen Sprechzeiten zur Einsichtnahme durch die Bürger und Abgabepflichtigen aus.
Aufgrund von § 14 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 27.03.2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen.
Erfolgsplan und Liquiditätsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit folgenden Beträgen
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 542.200 € |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 591.500 € |
1.3 | Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -49.300 € |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 € |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 € |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 € |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -49.300 € |
2. im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 510.200 € |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 465.000 € |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 45.200 € |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 € |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 561.000 € |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | - 561.000 € |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -515.800 € |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 700.000 € |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 107.000 € |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 593.000 € |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 77.200 € |
Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehen der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie für die Ablösung von inneren Darlehen wird festgesetzt auf 700.000 €
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 €
Erdmannhausen, 27.03.2025
Marcus Kohler
Bürgermeister
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 30.01.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 15.918.000 € |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 17.944.000 € |
1.3 | Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | - 2.026.000 € |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 € |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 € |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 € |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | - 2.026.000 € |
2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 15.556.000 € |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 16.431.000 € |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | - 875.000 € |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.747.500 € |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 10.196.500 € |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | - 8.449.000 € |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | - 9.324.000 € |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.547.500 € |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 192.000 € |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 1.355.500 € |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | - 7.968.500 € |
Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehen der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie für die Ablösung von inneren Darlehen wird festgesetzt auf 1.500.000 €
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 1.335.000 €
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 €
Realsteuerhebesätze
Es gilt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer der Gemeinde Erdmannhausen vom 24.10.2024.
Darin werden die Hebesätze wie folgt festgesetzt:
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 720 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 140 v.H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 360 v.H.
der Steuermessbeträge.
Erdmannhausen, 30.01.2025
Marcus Kohler
Bürgermeister