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Haushaltssatzung GVV Voralb 2025

Gemeindeverwaltungsverband Voralb der Gemeinden Eschenbach und Heiningen Landkreis Göppingen I. Haushaltssatzung Gemeindeverwaltungsverband...

Gemeindeverwaltungsverband Voralb

der Gemeinden Eschenbach und Heiningen

Landkreis Göppingen

I. Haushaltssatzung

Gemeindeverwaltungsverband Voralb

Haushaltsjahr 2025

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.V.m. § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung am 20. Februar 2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

4.904.994

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

4.885.674

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

19.320

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

19.320

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

4.500.560

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

4.481.240

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

19.320

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

317.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

317.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

0

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

19.320

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

0

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

19.320

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf100.000 EUR.

§ 5 Umlagen

Die vorläufige Verwaltungsumlage wird festgesetzt auf2.794.247 EUR

Davon entfallen auf die

1) Gemeinde Heiningen1.937.807 EUR

2) Gemeinde Eschenbach856.440 EUR

Die vorläufige Investitionsumlage wird festgesetzt auf317.000 EUR

Davon entfallen auf die

1) Gemeinde Heiningen 223.376 EUR

2) Gemeinde Eschenbach 93.624 EUR

Heiningen, den 23.06.2025

gez. Thomas Schubert

Verbandsvorsitzender

II. Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 12.06.2025 Nr. 12-902.5 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gem. § 121 Abs. 2 i. V. m. § 81 Abs. 2 GemO und § 18 GKZ bestätigt.

III. Der Haushaltsplan liegt gem. § 81 Abs. 3 GemO vom 27. Juni bis 8. Juli 2025, je einschließlich, während der üblichen Öffnungszeiten auf den Rathäusern aus.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Voralb-Blättle – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinden Eschenbach und Heiningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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