Gemeindeverwaltungsverband Voralb
der Gemeinden Eschenbach und Heiningen
Landkreis Göppingen
Gemeindeverwaltungsverband Voralb
Haushaltsjahr 2025
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.V.m. § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung am 20. Februar 2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 4.904.994 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 4.885.674 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 19.320 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 19.320 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 4.500.560 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 4.481.240 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 19.320 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 317.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 317.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | 0 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | 19.320 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 0 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 19.320 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf0 EUR.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf100.000 EUR.
Die vorläufige Verwaltungsumlage wird festgesetzt auf2.794.247 EUR
Davon entfallen auf die
1) Gemeinde Heiningen1.937.807 EUR
2) Gemeinde Eschenbach856.440 EUR
Die vorläufige Investitionsumlage wird festgesetzt auf317.000 EUR
Davon entfallen auf die
1) Gemeinde Heiningen 223.376 EUR
2) Gemeinde Eschenbach 93.624 EUR
Heiningen, den 23.06.2025
gez. Thomas Schubert
Verbandsvorsitzender
II. Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 12.06.2025 Nr. 12-902.5 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gem. § 121 Abs. 2 i. V. m. § 81 Abs. 2 GemO und § 18 GKZ bestätigt.
III. Der Haushaltsplan liegt gem. § 81 Abs. 3 GemO vom 27. Juni bis 8. Juli 2025, je einschließlich, während der üblichen Öffnungszeiten auf den Rathäusern aus.