Das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises hat mit Verfügung vom 27.02.2025 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2025 bestätigt und die Kreditaufnahme und die Verpflichtungsermächtigung genehmigt.
Die Haushaltssatzung ist in der Zeit vom 21.03.2025 bis einschließlich 27.03.2025 an der Verkündungstafel am Rathaus Binau angeschlagen. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 21.03. bis einschließlich 31.03.2025 während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Binau zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Auf den Anschlag und die Offenlegung wird hiermit hingewiesen.