
Öffentliche Bekanntmachung
a) der Haushaltssatzung der Gemeinde Unterensingen für das Haushaltsjahr 2026
b) des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung Unterensingen für das Wirtschaftsjahr 2026
I. Aufgrund des § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit § 3 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) werden nachfolgend die Haushaltssatzung der Gemeinde Unterensingen und der Beschluss über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung Unterensingen für das Jahr 2026 bekannt gemacht:
a) Haushaltssatzung der Gemeinde Unterensingen
für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 23.02.2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
| 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 14.896.800 |
| 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -17.092.300 |
| 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -2.195.500 |
| 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
| 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
| 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
| 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -2.195.500 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
| 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 14.518.800 |
| 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -15.707.400 |
| 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -1.188.600 |
| 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 4.124.000 |
| 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -4.658.700 |
| 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -534.700 |
| 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -1.723.300 |
| 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
| 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -277.000 |
| 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | -277.000 |
| 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -2.000.300 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR.
Unterensingen, den 24.02.2026
gez. Sieghart Friz
Bürgermeister
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) der Realsteuern wurden durch Hebesatzsatzung vom 04.11.2024 wie folgt festgesetzt
| 1. | für die Grundsteuer | |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 525 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 155 v. H. |
| der Steuermessbeträge; | ||
| 2. | für die Gewerbesteuer auf | 380 v. H. |
der Steuermessbeträge. |
b)
Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs Wasserversorgung Unterensingen
für das Jahr 2026
Aufgrund von § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 12 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes und von § 2 der Betriebssatzung für die Wasserversorgung der Gemeinde Unterensingen hat der Gemeinderat am 23.02.2026 den Wirtschaftsplan 2026 wie folgt festgesetzt:
§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan
| 1.1 Summe Erträge | 724.200 |
| 1.2 Summe Aufwendungen | 685.200 |
| 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 39.000 |
| 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von | 704.500 |
| 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen auf laufender Geschäftstätigkeit von | 477.300 |
| 2.3 Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 227.200 |
| 2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 |
| 2.5 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 |
| 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | 0 |
| 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | 237.200 |
| 2.8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 2.000 |
| 2.9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -196.600 |
| 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | -194.600 |
| 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) | 32.600 |
§ 2 Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 95.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum
Eingehen für Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung)
wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 EUR
Unterensingen, den 24.02.2026
gez. Sieghart Friz
Bürgermeister
II.
Unterensingen, den 08.04.2026
Bürgermeisteramt