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Haushaltssatzung und b) des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung

Öffentliche Bekanntmachung a) der Haushaltssatzung der Gemeinde Unterensingen für das Haushaltsjahr 2026 b) des Beschlusses über den Wirtschaftsplan...
Haushaltssatzung und Beschluss zur Wassersatzung

Öffentliche Bekanntmachung

a) der Haushaltssatzung der Gemeinde Unterensingen für das Haushaltsjahr 2026

b) des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung Unterensingen für das Wirtschaftsjahr 2026

I. Aufgrund des § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit § 3 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) werden nachfolgend die Haushaltssatzung der Gemeinde Unterensingen und der Beschluss über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung Unterensingen für das Jahr 2026 bekannt gemacht:

a) Haushaltssatzung der Gemeinde Unterensingen

für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 23.02.2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

14.896.800

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-17.092.300

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-2.195.500

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-2.195.500

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

14.518.800

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-15.707.400

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-1.188.600

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

4.124.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-4.658.700

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-534.700

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-1.723.300

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-277.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-277.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-2.000.300

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR.

Unterensingen, den 24.02.2026

gez. Sieghart Friz
Bürgermeister

Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) der Realsteuern wurden durch Hebesatzsatzung vom 04.11.2024 wie folgt festgesetzt

1.für die Grundsteuer
a)für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf525 v. H.
b)für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf155 v. H.
der Steuermessbeträge;
2.für die Gewerbesteuer auf380 v. H.

der Steuermessbeträge.

b)

Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs Wasserversorgung Unterensingen

für das Jahr 2026

Aufgrund von § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 12 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes und von § 2 der Betriebssatzung für die Wasserversorgung der Gemeinde Unterensingen hat der Gemeinderat am 23.02.2026 den Wirtschaftsplan 2026 wie folgt festgesetzt:

§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan

  1. Im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Summe Erträge

724.200

1.2 Summe Aufwendungen

685.200

1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)

39.000

  1. Im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen EUR
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

704.500

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen auf laufender Geschäftstätigkeit von

477.300

2.3 Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2)

227.200

2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0

2.5 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

0

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

237.200

2.8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

2.000

2.9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-196.600

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

-194.600

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

32.600

§ 2 Kreditermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 95.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum
Eingehen für Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung)
wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 EUR

Unterensingen, den 24.02.2026

gez. Sieghart Friz

Bürgermeister

II.

  1. Mit Erlass vom 18.03.2026 hat das Landratsamt Esslingen als Aufsichtsbehörde

    a) zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 die Gesetzmäßigkeit gemäß § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO bestätigt

    sowie

    b) zum Beschluss über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025 die Gesetzmäßigkeit gemäß
    §§ 81 Abs. 2, 121 Abs. 2 GemO sowie § 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG bestätigt.


  2. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 81 Abs. 3 GemO in Verbindung mit § 3 EigBG mit dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und der Wirtschaftsplan an 7 Tagen vom 09.04.2026.bis 20.04.2026 (jeweils einschließlich) auf dem Rathaus, Kirchstr. 31, Zimmer 19, während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausliegen.

Unterensingen, den 08.04.2026

Bürgermeisteramt

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