Haushaltssatzung der Stadt Neuenstein für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 29.1.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen in Euro
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 24.804.700
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von -25.566.100
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -761.400
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 800.000
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 800.000
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 38.600
2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen in Euro
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 23.933.200
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von -22.628.900
2.3 Zahlungsmittelüberschuss-/bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 1.304.300
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 5.742.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -32.437.600
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -26.695.600
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss-/bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -25.391.300
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von -125.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss-/bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -125.000
2.11 Veranschlagte Änderungen des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -25.516.300
§ 2
Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf
0 €
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten, wird festgesetzt auf 31.039.600 €
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €
§ 5
Nachrichtlich Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden durch Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatzung) vom 26.11.2018 geregelt:
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 370 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 370 v.H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 370 v.H.
der Steuermessbeträge
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 11. März 2024 vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Hohenlohekreis am 10. April 2024 bestätigt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22. April 2024 bis einschließlich 30. April 2024 im Rathaus Neuenstein, Schlossstraße 20, 74632 Neuenstein, vor Zimmer 16 öffentlich aus. Der Haushaltsplan ist auch im Internet auf der Homepage der Stadt Neuenstein (www.neuenstein.de) einsehbar.
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Neuenstein geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Neuenstein, 12. April 2024
gez. Karl Michael Nicklas, Bürgermeister