1. Haushaltssatzung der GemeindeUntergruppenbach für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 10. April 2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Jahr 2025 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 27.593.000,00 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 31.567.900,00 |
1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -3.974.900,00 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0,00 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0,00 |
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0,00 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -3.974.900,00 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 27.021.900,00 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 29.113.100,00 |
2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -2.091.200,00 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 3.324.800,00 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 8.888.700,00 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -5.563.900,00 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -7.655.100,00 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0,00 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 70.500,00 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | -70.500,00 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -7.725.600,00 |
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR.
Nachrichtlich:
Die Hebesätze der Realsteuern wurden in einer separaten Hebesatzsatzung vom 21. November 2024 festgelegt und gelten ab 01.01.2025.
„§ 2 Steuerhebesätze“ dieser Hebesatzsatzung lautet wie folgt:
„Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 435 v.H.,
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 185 v.H.,
2. für die Gewerbesteuer auf 360 v.H.
der Steuermessbeträge.“
2. Der Finanzplan mit Investitionsprogramm wird beschlossen.
3. Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs.4 der Gemeindeordnung (GemO) unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Untergruppenbach, den 13.06.2024
gez. Andreas Vierling
Bürgermeister