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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Flein für das Haushaltsjahr 2025 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat...
Haushaltssatzung der Gemeinde Flein

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Flein für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 22.05.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

21.033.700

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-21.938.400

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

von

-904.700

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

1.124.200

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

1.124.200

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

219.500

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

20.442.000

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit von

-20.108.900

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

333.100

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

3.312.800

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-5.822.600

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-2.509.800

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-2.176.700

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

0

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-2.176.700

§ 2

Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4

Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR.

§ 5

Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 850 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 170 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 350 v. H.
der Steuermessbeträge.

§ 6

Weitere Bestimmungen
Die Kleinbeträge bei der Grundsteuer werden wie folgt fällig:
1. am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 EUR nicht übersteigt.
2. am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30 EUR nicht übersteigt.

II. Festsetzungsbeschluss des Wasserwerks der Gemeinde Flein für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund von § 14 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 22.05.2025 den Wirtschaftsplan des Wasserwerks der Gemeinde Flein für
das Jahr 2025 mit folgenden Werten fest:

§ 1

Erfolgsplan und Liquiditätsplan

1. im Erfolgsplan

EUR

1.1

Gesamtbetrag der Erträge

907.500

1.2

Gesamtbetrag der Aufwendungen

-907.500

1.3

Jahresüberschuss-/-fehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)

0

2. im Liquiditätsplan

2.1

Summe der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

897.200

2.2

Summe der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

-704.300

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2)

192.900

2.4

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0

2.5

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-826.000

2.6

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

-826.000

2.7

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

-633.100

2.8

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

799.800

2.9

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

-166.700

2.10

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

633.100

2.11

Geplante Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahre (Saldo aus 2.7 und 2.10)

0

3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme (Kreditermächtigung)

799.800

4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

0

5. Höchstbetrag der Kassenkredite

150.000

III.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 11.07.2025 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Feststellungsbeschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserwerk nach § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserwerk auf 799.800 EUR festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird nach § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.

Der im Wirtschaftsplan Wasserwerk festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 150.000 EUR bedarf nach § 89 Abs. 3 GemO keiner Genehmigung, da er 1/5 der im Erfolgsplan veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht übersteigt.

IV.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan sowie der Wirtschaftsplan Wasserwerk liegen gemäß § 81 Abs. 3 GemO an 7 Arbeitstagen, und zwar von Donnerstag, 17.07.2025, bis
Freitag, 25.07.2025, – je einschließlich – im Rathaus-Foyer öffentlich aus.

V.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sein nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seither der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Flein geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Flein, den 14.07.2025
Alexander Krüger
Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Fleiner Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 29/2025
von Gemeinde Flein
15.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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