Auf Grund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vom 16.09.1974 in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung sowie den §§ 7 und 9 der Verbandssatzung vom 27.10.1983 (mit Satzungsänderungen vom 24.01.1985, 14.12.1994 und 20.06.2002) hat die Verbandsversammlung am 18.12.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden BeträgenEUR
| 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 625.900 |
| 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -625.900 |
| 1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 |
| 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
| 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
| 1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
| 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
| 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 625.900 |
| 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -465.900 |
| 2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 160.000 |
| 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 |
| 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -79.500 |
| 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -79.500 |
| 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | 80.500 |
| 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
| 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -39.300 |
| 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | -39.300 |
| 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 41.200 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen
von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf50.000 EUR.
§ 5 Betriebs- und Kapitalkostenumlage
Von den Verbandsgemeinden werden eine Betriebskostenumlage und eine Kapitalkostenumlage nach der Menge des bezogenen Wassers erhoben.
Die Betriebskostenumlage wird festgesetzt auf vorläufig1,59 EUR/cbm.
Die Kapitalkostenumlage wird festgesetzt auf vorläufig0,00 EUR/cbm.
Zusätzlich wird die gesetzliche Mehrwertsteuer (z. Zt. 7%) hinzugerechnet. Die endgültige Höhe der Umlagen wird mit der Feststellung des Ergebnisses des Jahresabschlusses festgesetzt.
Neubulach, 19.12.2025
gez.
Markus Wendel
1. Stellvertretender Verbandsvorsitzender
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 19.12.2025 vorgelegt. Die Rechtmäßigkeit wurde mit Haushaltserlass vom 22.12.2025 durch das Landratsamt Calw bestätigt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.01.2026 bis 23.01.2026 im Rathaus Neubulach, Zimmer 24, Marktplatz 3, 75387 Neubulach öffentlich aus.
Neubulach, den 23.12.2025
gez.
Markus Wendel
1. Stellvertretender Verbandsvorsitzender

