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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Heimsheim

1. Haushaltssatzung der Stadtverwaltung Heimsheim für das Haushaltsjahr 2024 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat...
Foto: Stadtkämmerei

1. Haushaltssatzung der Stadtverwaltung Heimsheim für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18.03.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

18.902.838

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

19.595.589

1.3 Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-692.751

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

851.500

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

851.500

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

158.749

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

18.077.808

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

17.757.149

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

320.659

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

4.950.603

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

5.045.250

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-94.647

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

226.012

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

5.300

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-5.300

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

220.712

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf7.855.900 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf1.500.000 EUR.

§ 5 Deckungsfähigkeit, Budgets

Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget nach § 4 GemHVO. Abweichend davon werden die folgenden Budgets festgesetzt:

Nr.

Bezeichnung

Enthaltene Konten

10

Personalaufwand

40*, 70* über alle Produkte

11

Gebäudeunterhaltung

4211*, 7211 über alle Produkte

12

Gebäudebewirtschaftung

4241*, 7241*über alle Produkte

13

Geschäftsaufwand

4431*, 7431* über alle Produkte

20

Bauhof mit Vereinsraum

Alle Konten mit Zuordnung zur Maßnahme 202 Bauhof mit Vereinsraum

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf330 v. H.
b)für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf330 v. H.
der Steuermessbeträge;
2.für die Gewerbesteuer auf 340 v. H.
der Steuermessbeträge.

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Abs. 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 26.03.2024 vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.05.2024 bis 14.05.2024 im Rathaus Heimsheim, Schlosshof 5, 71296 Heimsheim vor Zimmer 203 öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie zur Einsicht einen Termin telefonisch unter 07033/5357-30 oder per E-Mail an ruppender@heimsheim.de.

Heimsheim, den 29.04.2024

gez. Jürgen Troll

- Bürgermeister -

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtliches Mitteilungsblatt Heimsheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2024
von Stadtverwaltung Heimsheim
02.05.2024
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