Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18.03.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 18.902.838 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 19.595.589 |
1.3 Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -692.751 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 851.500 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 851.500 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 158.749 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 18.077.808 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 17.757.149 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 320.659 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 4.950.603 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 5.045.250 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -94.647 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | 226.012 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 5.300 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | -5.300 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 220.712 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 0 EUR. |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf | 7.855.900 EUR. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.500.000 EUR. |
Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget nach § 4 GemHVO. Abweichend davon werden die folgenden Budgets festgesetzt:
Nr. | Bezeichnung | Enthaltene Konten |
10 | Personalaufwand | 40*, 70* über alle Produkte |
11 | Gebäudeunterhaltung | 4211*, 7211 über alle Produkte |
12 | Gebäudebewirtschaftung | 4241*, 7241*über alle Produkte |
13 | Geschäftsaufwand | 4431*, 7431* über alle Produkte |
20 | Bauhof mit Vereinsraum | Alle Konten mit Zuordnung zur Maßnahme 202 Bauhof mit Vereinsraum |
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. | für die Grundsteuer | |
a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 330 v. H. |
b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 330 v. H. |
der Steuermessbeträge; | ||
2. | für die Gewerbesteuer auf | 340 v. H. |
der Steuermessbeträge. |
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Abs. 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 26.03.2024 vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.05.2024 bis 14.05.2024 im Rathaus Heimsheim, Schlosshof 5, 71296 Heimsheim vor Zimmer 203 öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie zur Einsicht einen Termin telefonisch unter 07033/5357-30 oder per E-Mail an ruppender@heimsheim.de.
Heimsheim, den 29.04.2024
gez. Jürgen Troll
- Bürgermeister -