
1. Haushaltssatzung des Wasserwerksverbands Liebelsberg
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vom 16.09.1974 in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung sowie den §§ 7 und 9 der Verbandssatzung vom 27.10.1983 (mit Satzungsänderungen vom 24.01.1985, 14.12.1994 und 20.06.2002) hat die Verbandsversammlung am 06.11.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
| 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR |
| 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 625.650 |
| 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -625.650 |
| 1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 |
| 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
| 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
| 1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
| 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
| 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 625.650 |
| 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -465.650 |
| 2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 160.000 |
| 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 |
| 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -355.600 |
| 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -355.600 |
| 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -195.600 |
| 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
| 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -47.000 |
| 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | -47.000 |
| 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -242.600 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen
von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 50.000 EUR.
§ 5 Betriebs- und Kapitalkostenumlage
Von den Verbandsgemeinden werden eine Betriebskostenumlage und eine Kapitalkostenumlage nach der Menge des bezogenen Wassers erhoben.
Die Betriebskostenumlage wird festgesetzt auf vorläufig 1,57 EUR/cbm.
Die Kapitalkostenumlage wird festgesetzt auf vorläufig 0,00 EUR/cbm.
Zusätzlich wird die gesetzliche Mehrwertsteuer (z. Zt. 7 %) hinzugerechnet. Die endgültige Höhe der Umlagen wird mit der Feststellung des Ergebnisses des Jahresabschlusses festgesetzt.
Neubulach, 06.11.2024
gez.
Petra Schupp
Verbandsvorsitzende
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 04.12.2024 vorgelegt. Die Rechtmäßigkeit wurde am 11.12.2024 bestätigt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.12.2024 bis 17.01.2025 im Rathaus Neubulach, Zi. 24 öffentlich aus.
Neubulach, den 16.12.2024
gez.
Petra Schupp
Verbandsvorsitzende

