Gemeinderat

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025

Der Gemeinderat hat am 29. April 2025 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für 2025 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Stadtwerke bzw. Stadtentwässerung...

Der Gemeinderat hat am 29. April 2025 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für 2025 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Stadtwerke bzw. Stadtentwässerung Remseck am Neckar beschlossen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 01. Juli 2025 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Die Gesetzmäßigkeit der Wirtschaftspläne der Stadtwerke Remseck am Neckar und der Stadtentwässerung Remseck am Neckar wurde gemäß § 12 Abs. 4 EigBG bestätigt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung sowie der Festsetzungen der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe wurden ebenfalls mit Erlass vom 01. Juli 2025 genehmigt.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung 2025 öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan 2025 mit Anlagen sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe in der Zeit von Freitag, 11. Juli bis Montag, 21. Juli 2025, je einschließlich, beim Fachbereich Finanzen im Rathaus, Marktplatz 1, Zimmer Nr. 342 öffentlich zur Einsichtnahme ausliegt.

Der Haushaltsplan ist auch während der Auslegungsfrist im Internet auf der Homepage der Stadt Remseck am Neckar unter

www.stadt-remseck.de/de/Buergerservice/Stadtrecht einsehbar.

Fragen zum Haushaltsplan können unter der Telefonnummer 07146/2809-3200 gestellt werden.

Haushaltssatzung der

Stadt Remseck am Neckar

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 29. April 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1.im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

85.156.500 €

1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

90.818.900 €

1.3Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2.von)

-5.662.400 €

1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

0 €

1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

0 €

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0 €

1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-5.662.400 €

2.im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

84.031.500 €

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

85.968.200 €

2.3

Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-1.936.700 €

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

3.385.900 €

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

16.383.400 €

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-12.997.500 €

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-14.934.200 €

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

12.997.500 €

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

856.400 €

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

12.141.100 €

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-2.793.100 €

§ 2

Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

12.997.500 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen

von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

40.772.800 €

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

18.100.000 €

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) wurden in der Hebesatzsatzung vom 19.11.2024 festgesetzt. Sie werden nachfolgend nachrichtlich wie folgt angeben:

1.für die Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

350 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

265 v.H.

der Steuermessbeträge;

2.für die Gewerbesteuer auf

385 v.H.

der Steuermessbeträge.

Remseck am Neckar, 29. April 2025

gez.

Dirk Schönberger

Oberbürgermeister

Erscheinung
Remseck Woche – Amtsblatt der Stadt Remseck am Neckar
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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