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Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026

Der Gemeinderat hat am 24. März 2026 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für 2026 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Stadtwerke bzw. Stadtentwässerung...

Der Gemeinderat hat am 24. März 2026 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für 2026 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Stadtwerke bzw. Stadtentwässerung Remseck am Neckar beschlossen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 01.06.2026 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Die Gesetzmäßigkeit der Wirtschaftspläne der Stadtwerke Remseck am Neckar und der Stadtentwässerung Remseck am Neckar wurde gemäß § 12 Abs. 4 EigBG bestätigt. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält der Haushaltsplan 2026 nicht. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Festsetzungen der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe wurden ebenfalls mit Erlass vom 01.06.2026 genehmigt.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung 2026 öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan 2026 mit Anlagen sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe in der Zeit von Freitag, 19. Juni bis Montag, 29. Juni 2026, je einschließlich, beim Fachbereich Finanzen im Rathaus, Marktplatz 1, Zimmer Nr. 342 öffentlich zur Einsichtnahme ausliegt.

Der Haushaltsplan ist auch während der Auslegungsfrist im Internet auf der Homepage der Stadt Remseck am Neckar unter

www.stadt-remseck.de/de/Buergerservice/Stadtrecht einsehbar.

Fragen zum Haushaltsplan können unter der Telefonnummer 07146/2809-3200 gestellt werden.

Haushaltssatzung der

Stadt Remseck am Neckar

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24. März 2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1.im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

88.456.100 €

1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

94.110.100 €

1.3Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2.von)

-5.654.000 €

1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

0 €

1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

0 €

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0 €

1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-5.654.000 €

2.im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

86.881.700 €

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

89.718.200 €

2.3

Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-2.836.500 €

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

18.838.300 €

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

19.996.200 €

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-1.157.900 €

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-3.994.400 €

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0 €

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

687.600 €

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-687.600 €

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-4.682.000 €

§ 2

Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

0 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen

von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

31.485.300 €

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

18.000.000 €

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden in der Hebesatzsatzung vom 09.12.2025 festgesetzt. Sie werden nachfolgend nachrichtlich wie folgt angeben:

1.für die Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

410 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

der Steuermessbeträge;

295 v.H.

2.

für die Gewerbesteuer auf

der Steuermessbeträge.

385 v.H.

Remseck am Neckar, 24. März 2026

gez.

Dirk Schönberger

Oberbürgermeister

Erscheinung
exklusiv online
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