Aus den Rathäusern

Haushaltssatzung Zweckverband Musikschule Schozachtal für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 5, 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in...

Aufgrund der §§ 5, 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in den jeweils geltenden Fassungen, hat die Verbandsversammlung am 17. März 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

1.629.395

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-1.629.395

1.3

VeranschlagtesordentlichesErgebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6

VeranschlagtesSonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7

VeranschlagtesGesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

1.300.195

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-1.300.195

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarfdesErgebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

0

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

4.000

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-4.000

2.6

VeranschlagterFinanzierungsmittelüberschuss/-bedarfausInvestitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

0

2.7

VeranschlagterFinanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

0

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.10

VeranschlagterFinanzierungsmittelüberschuss/-bedarfausFinanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

0

2.11

VeranschlagteÄnderungdesFinanzierungsmittelbestands,SaldodesFinanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

0

§ 2

Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 3

Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige
Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4

Kassenkredite
Der Höchstbetrag der äußeren Kassenkredite, die in diesem Haushaltsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Verbandskasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000 EUR festgesetzt. In diesem Höchstbetrag sind keine Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt worden sind.
§ 5

Gemeindeumlage
Die Höhe der beiden Gemeindeumlagen wird auf folgenden Betrag festgesetzt:
Betriebskostenumlage 552.015 EUR
Investitionsumlage 4.000 EUR
Abstatt, 17.3.2025
gez. Andreas Vierling
Verbandsvorsitzender
Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 3. April 2025 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung
gemäß § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit § 28 Gesetz über die kommunale
Zusammenarbeit (GKZ) bestätigt.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist ab Montag, 12. Mai 2025 bis Dienstag, 20. Mai 2025, gemäß
§ 81 Abs. 3 GemO i.V.m. § 18 GKZ, während der Öffnungszeiten im Rathaus Abstatt, Rathausstraße 30
in 74232 Abstatt, Foyer Bauteil A, öffentlich ausgelegt.
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-
Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der
Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband Musikschule Schozachtal geltend gemacht
worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden sind.
Abstatt, 25.4.2025
gez. Andreas Vierling
Verbandsvorsitzender

1. Feststellungsbeschluss Jahresabschluss 2024
Gemäß § 95 in Verbindung mit § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die
Verbandsversammlung des Zweckverbands Musikschule Schozachtal in seiner Sitzung am 17.3.2025
den Jahresabschluss 2024 wie folgt festgestellt:

EUR

1.

Ergebnisrechnung

1.1

Summe der ordentlichen Erträge

1.462.874,07

1.2

Summe der ordentlichen Aufwendungen

-1.462.874,07

1.3

OrdentlichesErgebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

0,00

1.4

Außerordentliche Erträge

0,00

1.5

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

1.6

Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

0,00

1.7

Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

0,00

2.

Finanzrechnung

2.1

Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.140.023,64

2.2

Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

-1.156.466,19

2.3

ZahlungsmittelbedarfderErgebnisrechnung

(Saldo aus 2.1 und 2.2)

-16.442,55

2.4

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

4.257,40

2.5

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-6.324,31

2.6

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarfausInvestitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5)

-2.066,91

2.7

Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

-18.509,46

2.8

Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.9

Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.10

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarfausFinanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9)

0,00

2.11

ÄnderungdesFinanzierungsmittelbestandszumEndedesHaushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

-18.509,46

2.12

Zahlungsmittelüberschuss aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

2.625,78

2.13

AnfangsbestandanZahlungsmitteln

56.367,80

2.14

VeränderungdesBestandsanZahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

-15.883,68

2.15

EndbestandanZahlungsmittelnamEndedesHaushaltsjahres

(Saldo aus 2.13 und 2.14)

40.484,12

3.

Bilanz

3.1

Immaterielles Vermögen

0,00

3.2

Sachvermögen

20.123,25

3.3

Finanzvermögen

41.455,66

3.4

Abgrenzungsposten

0,00

3.5

Nettoposition

0,00

3.6

GesamtbetragaufderAktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

61.578,91

3.7

Basiskapital

0,00

3.8

Rücklagen

0,00

3.9

Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00

3.10

Sonderposten

-20.123,25

3.11

Rückstellungen

0,00

3.12

Verbindlichkeiten

-41.455,66

3.13

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

3.14

GesamtbetragaufderPassivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

-61.578,91

Soweit noch nicht geschehen, werden entstandene über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen genehmigt. Gleichzeitig wird den nach § 84 Abs. 2 GemO zulässigen überplanmäßigen
Investitionsauszahlungen zugestimmt.
Abstatt, 17.3.2025
gez. Vierlinggez. Kummer
Verbandsvorsitzender Verbandsrechnerin
2. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen (§ 49 Absatz 3 Satz 4 i.V.m. § 2 Absatz 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO)

TABELLE

Anhang
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Erscheinung
Ilsfelder Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025
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