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Haushaltssatzungfür das Haushaltsjahr 2026

I. Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit für Baden-Württemberg (GKZ) i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg...
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I. Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit für Baden-Württemberg (GKZ) i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die Verbandsversammlung am 27.11.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 3.780.500 €
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 3.780.500 €
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) - €
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von - €
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von - €
1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) - €
1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) - €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von 3.516.200 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von 2.361.650 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts 1.154.550 €
(Saldo aus 2.1. und 2.2)
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit - €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2.330.000 €
2.6 Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit - 2.330.000 €
(Saldo aus 2.4 und 2.5)
2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 1.175.450 €
(Saldo aus 2.3 und 2.6)

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2.000.000 €
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 935.000 €
2.10 Saldo aus Finanzierungstätigkeit 1.065.000 €
(Saldo aus 2.8 und 2.9)
2.11 Veränderung des Finanzierungsmittelbestands
(Saldo des Finanzhaushalts aus 2.7 und 2.10) - 110.450 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 2.000.000 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf - €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €

§ 5 Jahresumlagen

Die vorläufigen Jahresumlagen werden festgesetzt auf
1. Betriebskostenumlage 2.052.410 €
2. Zinsumlage 203.200 €
3. Abschreibungsumlage 1.154.550 €
4. Tilgungsumlage - €

II. Der Rhein-Neckar-Kreis/Landratsamt Heidelberg als Rechtsaufsichtsbehörde hat am 9. Dezember 2025 die Gesetzmäßigkeit von Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2026 gemäß §§ 81Abs. 3 und 121 Abs. 2 GemO in Verbindung mit § 18 GKZ bestätigt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde gemäß § 89 Abs. 2 GemO in Verbindung mit § 18 GKZ genehmigt.

III. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 81Abs. 4 GemO in Verbindung mit § 18 GKZ mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan 2026 in der Zeit von Montag, dem 26.01.2026, bis einschließlich Freitag, dem 06.02.2026, im Rathaus der Gemeinde Meckesheim, Friedrichstr. 10, 74909 Meckesheim, Rechnungsamt, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausliegt.


Hinweis über die Verletzung von Verfahrens- und/oder Formvorschriften nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Abwasserzweckverband Meckesheimer Cent geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Meckesheim, den 27.11.2025
Maik Brandt
Verbandsvorsitzender

Anhang
Dokument
Erscheinung
Sinsheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 04/2026
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