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Haushaltssatzungfür die Haushaltsjahre 2026/2027

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit...

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und § 5 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 02.03.2026 folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen

2026

2027

EUR

EUR

1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

1.820.200

1.859.100

1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

- 1.820.200

- 1.859.100

1.3

Veranschlagtes ordentliches Ergebnis

(Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

0

1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

0

1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

0

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

0

1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

0

2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen
2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

1.819.300

1.858.200

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-1.812.600

-1.851.800

2.3

Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

6.700

6.400

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

0

0

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

0

0

2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

0

0

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

6.700

6.400

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

0

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

0

2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

0

0

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittel-bestands, Saldo des Finanzhaushalts

(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

6.700

6.400

2026 2027

EUR EUR

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 0

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 200.000

§ 5 Umlagen 2026

Die nicht durch Einnahmen gedeckten Ausgaben des Verbandshaushalts werden gemäß

§ 9 Abs. 2 der Verbandssatzung auf die Verbandsgemeinden wie folgt umgelegt:

Ungedeckte Ausgaben

Aufteilung

Schlüssel

ErgHH

FinHH

Summe

1.Gesamtbetrag

100%

854.000,00 €

- €

854.000,00 €

2.Mehranteil Stadt Plochingen

20%

170.800,00 €

- €

170.800,00 €

3.Verbleibender Betrag

80%

683.200,00 €

- €

683.200,00 €

Umlegung des verbleibenden

Betrages (Ziffer 3) nach der

Einw.Zahl

Einwohnerzahl zum

30.06.2024

a) Gemeinde Altbach

6.099

152.939,50 €

- €

152.939,50 €

b) Gemeinde Deizisau

6.736

168.913,02 €

- €

168.913,02 €

c) Stadt Plochingen

14.410

361.347,48 €

- €

361.347,48 €

Summen:

27.245

683.200,00 €

- €

683.200,00 €

Vorläufige Anteile gesamt (auf volle 100 € gerundet):
Altbach

17,90%

152.900 €

- €

152.900 €

Deizisau

19,78%

168.900 €

- €

168.900 €

Plochingen

62,32%

532.200 €

- €

532.200 €

Summe wieder:

100,00%

854.000 €

- €

854.000 €

Die Umlageanteile werden nach § 9 Abs. 3 der Verbandssatzung erhoben.

§ 5 Umlagen 2027

Die nicht durch Einnahmen gedeckten Ausgaben des Verbandshaushalts werden gemäß

§ 9 Abs. 2 der Verbandssatzung auf die Verbandsgemeinden wie folgt umgelegt:

Ungedeckte Ausgaben

Aufteilung

Schlüssel

ErgHH

FinHH

Summe

1.Gesamtbetrag

100%

886.900,00 €

- €

886.900,00 €

2.Mehranteil Stadt Plochingen

20%

177.380,00 €

- €

177.380,00 €

3.Verbleibender Betrag

80%

709.520,00 €

- €

709.520,00 €

Umlegung des verbleibenden

Betrages (Ziffer 3) nach der

Einw.Zahl

Einwohnerzahl zum

30.06.2024

a) Gemeinde Altbach

6.099

158.831,44 €

- €

158.831,44 €

b) Gemeinde Deizisau

6.736

175.420,32 €

- €

175.420,32 €

c) Stadt Plochingen

14.410

375.268,24 €

- €

375.268,24 €

Summen:

27.245

709.520,00 €

- €

709.520,00 €

Vorläufige Anteile gesamt (auf volle 100 € gerundet):
Altbach

17,92%

158.900 € - € 158.900 €
Deizisau

19,78%

175.300 € - € 175.300 €
Plochingen

62,31%

552.700 € - € 552.700 €
Summe wieder:

100,00%

886.900 € - € 886.900 €

Die Umlageanteile werden nach § 9 Abs. 3 der Verbandssatzung erhoben.

II.

Mit Erlass vom 13.04.2026 hat das Landratsamt Esslingen als Aufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027 gemäß § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO in Verbindung mit § 60 Abs. 1 GemO und § 18 GKZ bestätigt.

III.

Die Bekanntmachung erfolgt mit dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan von Montag, den 04.05.2026, an sieben Tagen im Rathaus II in der Schulstraße 5 in Plochingen, Bürgerservice, während den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme ausgelegt ist.

Plochingen, 16.04.2026

gez. Frank Buß

Bürgermeister Plochingen

Erscheinung
Mein Deizisau im Blick – Amtsblatt Deizisau
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Ausgabe 18/2026
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