Das Landratsamt Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde (RAB) der Gemeinde Waldbronn hat bestätigt, dass der Haushaltsplan 2025 gesetzmäßig ist. Ausgenommen davon ist die Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2027, weil am Ende des Finanzplanungszeitraums keine positive Liquidität mehr zur Verfügung steht. Dabei orientierte sich die RAB an den Plandaten und stellte fest, dass die dauernde Leistungsfähigkeit unserer Gemeinde nicht gewährleistet ist. Das hat unmittelbare Auswirkung auf die Kredite, die genehmigt werden. So hat das Landratsamt die 2025 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 4,1 Mio. € nicht genehmigt, sondern stellt fest, dass unsere Gemeinde im laufenden Haushaltsjahr noch ausreichend liquide Mittel zur Finanzierung der Investitionen hat. Erst im Finanzplanungszeitraum führt das dazu, dass 2027 ein negativer Liquiditätsbestand von rund 7 Mio. € erreicht wird. Deshalb hat die RAB verfügt, dass unsere Gemeinde das Haushaltssicherungskonzept fortschreiben und bis zum 30.09.2025 über die aktuelle Entwicklung des Haushalts berichten muss. Das bedeutet, die Haushaltskonsolidierung wird eine fortwährende Aufgabe bleiben. Die bisherigen Bemühungen haben nicht das erforderliche Ziel erreicht. Es müssen weitere Konsolidierungsmaßnahmen gefunden werden, wo Waldbronn Ausgaben senken und Einnahmen erhöhen kann, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit und die stetige Aufgabenerfüllung unserer Gemeinde zu sichern.
Dr. Jürgen Kußmann, Hildegard Schottmüller, Max Höger, Alexander Kraft, Stephan Musler