Aus den Rathäusern

Hausmüll gehört nicht in öffentliche Mülleimer

Immer wieder stellen die Mitarbeiter des Gemeindebauhofs fest, dass in öffentlichen Mülleimern u. a. privater Haus- und Restmüll entsorgt wird. So auch...
Entsorgung von Hausmüll im öffentlichen Mülleimer am Brunnen beim Sägmühlplatz.
Entsorgung von Hausmüll im öffentlichen Mülleimer am Brunnen beim Sägmühlplatz.Foto: Gemeinde Loffenau

Immer wieder stellen die Mitarbeiter des Gemeindebauhofs fest, dass in öffentlichen Mülleimern u. a. privater Haus- und Restmüll entsorgt wird. So auch in der vergangenen Woche. Eine oder mehrere unbekannte Personen haben im Mülleimer am Brunnen beim Sägmühlplatz eine ordentliche Menge privaten Hausmüll entsorgt. Dabei sollte man wissen, dass die Entsorgung von privatem Müll in öffentlichen Mülleimern als Ordnungswidrigkeit gilt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Deshalb weist die Gemeindeverwaltung ausdrücklich darauf hin, dass die öffentlichen Mülleimer ausschließlich für die Entsorgung von Müll dienen, der unterwegs und in kleinen Mengen anfällt. Ein benutztes Taschentuch, das Butterbrotpapier vom Mittagessen oder ein Kaugummi dürfen dort bedenkenlos und ordentlich entsorgt werden. Dafür sind die Mülleimer ja auch da. Die Entsorgung von Hausmüll wie z. B. Restmüll, Altglas, Altpapier oder Elektroschrott hingegen ist verboten! Die Gemeindeverwaltung bittet entsprechend um Beachtung und Einhaltung!

Erscheinung
Loffenau – Mitteilungsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2024
von Gemeindeverwaltung Loffenau
25.07.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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