Aus den Rathäusern

Hausnummer und Name müssen am Gebäude bzw. auf dem Briefkasten und der Türklingel deutlich sichtbar angebracht sein!

Nicht nur Zusteller, auch Briefträger, Notarzt etc. haben es schwer, Sie zu finden, wenn am Gebäude, dem Briefkasten oder der Türklingel Hausnummer...

Nicht nur Zusteller, auch Briefträger, Notarzt etc. haben es schwer, Sie zu finden, wenn am Gebäude, dem Briefkasten oder der Türklingel Hausnummer und Name nicht ersichtlich oder nicht mehr lesbar sind.

Deshalb: Bringen Sie Ihre Hausnummer gut lesbar am Gebäude und Ihren Namen am Briefkasten und der Klingel an!

Im Notfall kann dies entscheidend sein!

Die Anbringung von Hausnummern ist in § 21 der Polizeiverordnung der Stadt Süßen geregelt:

§ 21

Hausnummern

(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen.

(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden.

(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie und in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist.

Erscheinung
Süßener Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 02/2025

Orte

Süßen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadt Süßen
09.01.2025
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