Aus den Rathäusern

Hausnummer und Namen bitte sichtbar anbringen!

Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut zu sehen und gut lesbar sein. Für Hauseigentümer besteht die Pflicht,...

Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut zu sehen und gut lesbar sein. Für Hauseigentümer besteht die Pflicht, ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer mit gut lesbaren arabischen Ziffern zu versehen. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern.

Gut lesbare Hausnummern, Klingeln und Briefkästen können Leben retten!

Gerade bei Rettungseinsätzen von Feuerwehr oder Rettungsdienst zählt oft jede Sekunde. Um möglichst schnell Hilfe leisten zu können, sind die Rettungskräfte auf gut lesbare Hausnummern und Klingeln angewiesen.

Auch nicht oder falsch beschriftete Briefkästen führen unnötig zur Verwirrung!

Bitte überprüfen Sie Ihre Hausnummer und die Beschriftung Ihrer Klingel und des Briefkastens und erneuern Sie diese, wenn nötig.

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 11/2025

Orte

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Neckartenzlingen

Kategorien

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