Aus den Rathäusern

Hausnummern als Lebensretter

Gute, schnelle Erkennbarkeit ist wichtig für Helfer! Kleine Ziffern, zugewachsen oder teilweise abgefallen: Hausnummern fristen oft ein Schattendasein....

Gute, schnelle Erkennbarkeit ist wichtig für Helfer!

Kleine Ziffern, zugewachsen oder teilweise abgefallen: Hausnummern fristen oft ein Schattendasein. Doch das kann im Notfall gefährlich werden. Der Rettungsdienst, die Polizei oder die Feuerwehr verlieren oft wertvolle Minuten, um das richtige Haus zu finden. Bei einem Notfall sind die Hilfsorganisationen auf deutlich sichtbar angebrachte Hausnummern angewiesen. Damit die Retter im Wettlauf mit der Zeit auch wirklich schnell helfen können, einige wichtige Hinweise:

  • Hausnummern sollten so angebracht werden, dass man sie von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze) aus gut lesen kann;
  • es sollten große und leicht lesbare Schriftzeichen gewählt werden;
  • eine gute Beleuchtung der Hausnummern ermöglicht, dass sie auch bei Dunkelheit rasch erkannt wird;
  • Ranken und Pflanzen sollten die Hausnummern nicht überwuchern;
  • Gebäude, die nicht direkt an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegen, sollten mit einem Hinweisschild an dieser gekennzeichnet werden.

In der Polizeiverordnung der Gemeinde Althütte vom 22.5.2012 ist festgelegt, dass die Hauseigentümer ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen haben. Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden. Der Verstoß gegen diese Bestimmungen stellt einen Ordnungswidrigkeitentatbestand dar, der mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Althütte
NUSSBAUM+
Ausgabe 38/2025
von Gemeinde Althütte
17.09.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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