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Hebesatzsatzung

Gemeinde Steinenbronn Landkreis Böblingen Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Auf Grund von § 4 der...

Gemeinde Steinenbronn

Landkreis Böblingen

Satzung

über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer

(Hebesatzsatzung)

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Steinenbronn am 5.11.2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Steuererhebung

  1. Die Gemeinde Steinenbronn erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg.

  1. Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Gemeinde Steinenbronn und den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Gemeinde Steinenbronn.

§ 2

Steuerhebesätze

Die Hebesätze werden festgesetzt

  1. für die Grundsteuer

a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 490 v.H.,

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 215 v.H.,

2. für die Gewerbesteuer auf 360 v.H.

der Steuermessbeträge.

§ 3

Geltungsdauer

Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025.

§ 4

Grundsteuerkleinbeträge

Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 52 Abs. 2 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg werden fällig

  1. am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt;

  1. am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt.

§ 5

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 30.11.2010 in der Fassung vom 01.01.2023 außer Kraft.

Steinenbronn, den 06.11.2024

Ronny Habakuk

Bürgermeister

Erscheinung
Steinenbronn Aktuell
Ausgabe 47/2024
von Gemeinde Steinenbronn
21.11.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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