Hecken und Sträucher ragen mancherorts in Gehwege und Fahrbahnen, sodass diese oft nur noch mit Einschränkungen benutzt werden können.
Überwachsende Zweige von Bäumen, wucherndes Buschwerk oder hohes Gras beeinträchtigen die Sicht auf Verkehrszeichen wie auf den Verkehr insgesamt. Dies kann zu gefährlichen Situationen führen. Damit Einmündungen und Knotenpunkte gut erkennbar bleiben, ist im Interesse der Verkehrssicherheit und auch zur Vermeidung von Schadenersatzverpflichtungen deshalb sichtbehindernder Bewuchs regelmäßig zu beseitigen.
Zweige von Bäumen und Sträuchern aus privaten Grundstücken dürfen nicht über die Grenzen hinaus in den Gehweg oder die Straße ragen. So muss der Luftraum über Fahrbahnen auf der gesamten Breite in einer Höhe von 4,50 Metern, über Rad- und Gehwegen in einer Höhe von 2,50 Metern und über Geländestreifen im Anschluss an die Fahrbahn, meist einen halben Meter breit, in einer Höhe von 4 Metern freibleiben.