Aus den Rathäusern

Hecken im Sommer in Form schneiden – was ist zu beachten

Im Bundesnaturschutzgesetz ist es bundesweit einheitlich geregelt, dass in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune,...

Im Bundesnaturschutzgesetz ist es bundesweit einheitlich geregelt, dass in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder beseitigt werden dürfen.

Ein schonender Pflegeschnitt ist jedoch ganzjährig erlaubt – vor allem, wenn der öffentliche Verkehrsraum durch die Bepflanzung beeinträchtigt ist und eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer droht.

Aber: Es dürfen keine Vögel in dem Gehölz brüten. Bitte überprüfen Sie dies, bevor sie einen Formschnitt durchführen. Andernfalls kann ein empfindliches Bußgeld drohen.

Erscheinung
Abstatt im Schozachtal – Ortsnachrichten der Gemeinde Abstatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
von Gemeinde Abstatt
19.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Abstatt
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto