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Hecken schneiden

Gute Zeiten zum Hecken und Bäume schneiden! Rückschnitt an Hecken, Bäumen und Sträuchern entlang öffentlicher Straßen und Gehwegen Hecken,...

Gute Zeiten zum Hecken und Bäume schneiden!

Rückschnitt an Hecken, Bäumen und Sträuchern entlang öffentlicher Straßen und Gehwegen

Hecken, Büsche, Bäume und Sträucher müssen regelmäßig zurückgeschnitten werden, damit sie nicht in die Fahrbahnen und Gehwege hineinragen und somit den Verkehr behindern. Gleiches gilt auch für zugewachsene Verkehrszeichen und Straßenleuchten, die ebenfalls die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

Wir bitten deshalb alle Anlieger und Grundstückseigentümer, die Hecken, Büsche, Sträucher und Bäume so zurückzuschneiden, damit eine ungehinderte Nutzung von Gehwegen und Straßen gewährleistet ist.

Folgendes sollte bei einem Rückschnitt beachtet werden:

  • Die Durchfahrtshöhe über Gehwegen muss 2,50 m, und über Fahrbahnen 4,50 m betragen.
  • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Hinterkante (Grundstücksgrenze) zurückzuschneiden, so dass der Weg in der ganzen Breite nutzbar ist.
  • An Straßenkreuzungen und Sichtdreiecken muss für den Fahrzeugverkehr ausreichende Sicht gewährleistet sein (Bepflanzung höchstens 80 cm).
  • Anpflanzungen im Bereich von Verkehrszeichen und Straßenlaternen sollten ebenfalls zurückgeschnitten werden.

Bitte prüfen Sie die Hecken, Sträucher und Bäume auf Ihrem Grundstück und sorgen dafür, dass diese nicht auf öffentliche Wege und Straßen ragen und so zu einer Behinderung oder einem Ärgernis für andere werden.

Dieser schonende „Form- und Pflegeschnitt“ ist ganzjährig erlaubt und unterliegt nicht dem naturschutzrechtlichen Verbot, das in der Zeit vom 01. März bis 30. September das „Abschneiden“ von Bäumen, Hecken und Sträuchern untersagt.

Ebenso ist das Nachbarrecht Baden-Württemberg zu beachten, in der die Höhe der Hecken vorgegeben ist (§12 Abs. 1 – 3)

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Erscheinung
Gemeinde Aldingen und Aixheim – Amtsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2024
von Gemeinde Aldingen
13.12.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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