Aus den Rathäusern

Hecken- und Baumrückschnitt im Sommer

In den letzten Wochen sind Hecken und Bäume merklich gewachsen. Gartenbesitzer sollten daher die Lichtraumprofile an Gehwegen und Straßen überprüfen...
Grafik mit den einzuhaltenden Lichtraumprofilen Heckenrückschnitt

In den letzten Wochen sind Hecken und Bäume merklich gewachsen. Gartenbesitzer sollten daher die Lichtraumprofile an Gehwegen und Straßen überprüfen und ihre Hecken und Bäume bei Bedarf zurückschneiden. Hecken sollten hinter der Gehwegkante an der Grundstücksgrenze zurückbleiben. Auch Straßenlampen und Verkehrszeichen müssen so freibleiben, dass der Lichtschein nicht beeinträchtigt wird beziehungsweise die Schilder immer gut lesbar bleiben. Beim Rückschnitt von in die Fahrbahn hineinragenden Bäumen ist darauf zu achten, dass vorbeifahrende LKWs, Linienbusse oder landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht daran hängen bleiben.

Bitte achten Sie im Zeitraum vom 1. März bis einschließlich 30. September unbedingt darauf, Hecken, Sträucher und Bäume nur dann zurückzuschneiden, wenn sich keine bewohnten Vogelnester darin befinden. Rückschnitte sind aber auch in diesem Zeitraum zur ständigen Einhaltung der Lichtraumprofile von Gehwegen, Radwegen und Fahrbahnen notwendig.

Zur besseren Orientierung haben wir eine Grafik mit den einzuhaltenden Lichtraumprofilen angefügt. Über Gehwegen muss bis in eine Höhe von 2,20 Metern, über Radwegen bis in eine Höhe von 2,50 Metern und über Straßen bis in eine Höhe von 4,50 Metern zurückgeschnitten werden.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis.

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Mitteilungsblatt Schlat
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
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